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Experten-Antwort

Riester Zulage Kind Vater nach Scheidung

von Geschiedener10.03.2016 | 21:05
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3 Antworten

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Hallo, ich benötige Hilfe bei der Gewährung von Kinderzulage für meinen Riestervertrag. Ich besitze seit 2006 einen Riestervertrag. Auf gemeinsamen Antrag sind die Zulagen für meine 3 Kinder in meinen Vertrag geflossen, da meine damalige Ehefrau keinen Ristervertrag besaß. Inzwischen bin ich von meiner Frau geschieden worden. Meine Kinder leben bei meiner Ex-Frau. Diese hat keinen Riestervertrag und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Ich leiste Barunterhalt in vollen Umfang gemäß Düsseldorfer Tabelle. Jetzt fordert die Deutsche Rentenversicherung die Kinderzulagen für die Jahre nach der Trenung zurück. Kann ich das verhindern? Laut meiner Internetrecherche kann die Kinderzulage wohl nur dann in meinen Riestervertrag fließen, wenn ich auch das Kindergeld ausgezahlt bekommen. Aber kann ich das Kindergeld denn überhaupt an mich auszahlen lassen, obwohl die Kinder bei der Mutter leben? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rückforderung der Kinderzulagen durch die ZfA kann in diesem Fall nicht verhindert werden. Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, leben sie dauernd getrennt oder haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem EU/EWR-Staat, hat der Elternteil Anspruch auf die Kinderzulage, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Elternteil, der das Kindergeld erhält, keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und keinen Zulageantrag gestellt hat beziehungsweise stellen will. Zu Ihrer Frage bezüglich der Kindergeldzahlung kann von uns als Rentenversicherungsträger keine Aussage getroffen werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zahlstelle des Kindergeldes (Familienkasse).

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2 Antworten

Geschiedeneram 11.03.2016 | 10:18
Ja. Mir liegt ein Schreiben der DRV bzw. um genau zu sein die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Diese ist für die Gewährung von Riester-Zulagen zuständig. Mit dem Altersvermögensgesetz wurden der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als zentrale Stelle die mit der Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge verbundenen Aufgaben übertragen. [...]
Deutsche Rentenversicherung
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