Wenn Sie als Rentner (nach dem 65. LJ) bedürftig werden haben Sie Anspruch auf die Grundsicherung. Kommt es zur Auszahlung wird auf diese Grundsicherung jedes Einkommen angerechnet. So kann es vorkommen, dass tatsächlich die Riesterrente zum abmildern der Bedürftigkeit beiträgt bevor die Grundsicherung ausgezahlt wird. Wenn keine Riesterrente da wäre, würde die Grundsicherung voll ausgezahlt.