Hallo spezi,
der "Berufseinsteiger-Bonus" (genaue Bezeichnung: einmaliger Erhöhungsbetrag) ist in den Sätzen 2 und 3 des § 84 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, wird erstmals bei der Zulage für 2008 in Höhe von höchstens 200,- Euro (nicht 300,-Euro) gezahlt. Anspruchsberechtigt sind unmittelbar zulageberechtigte Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.