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Riestervertrag während ALG

von Ludwig03.07.2007 | 21:32
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4 Antworten

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Hallo, kann ein 57jähriger Arbeitsloser ein Geldgeschenk in Höhe von 50.000 € als einmalige Zahlung für einen neuen Riestervertrag abschließen, ohne dass es sich auf sein Arbeitslosengeld auswirkt? Gibt es hierbei eine unterschiedliche Behandlung von ALG I und II? Vielen Dank für kompetente Antworten. Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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3 Antworten

Ludwigam 05.07.2007 | 20:13
die Beratung der Bundesagentur für Arbeit habe ich als erschreckend unverbindlich und mit ebso unverbindlicher Kompetenz bereits genossen und bin dabei nicht weitergekommen. Ist denn im Grunde überhaupt ein Riestervertrag mit einer Einmalzahlung möglich oder müssen es immer Sparpläne sein? Gruß
Kollektoram 07.07.2007 | 00:58
Riester geht nur mit einem Vertrag und jährlichen Höchstsummen. http://de.wikipedia.org/wiki/Altersvorsorge#Riester-Rente
Ludwigam 09.07.2007 | 18:08
Hallo zusammen, meine Frage war wohl für das Expertenforum zu schwer. Nach unzähligen Telefonaten in stundenlangen Warteschleifen mit unterschiedlich kompetenten Beratern stellt sich für mich die Lage wie folgt. Riesterverträge lassen sich nur als Sparverträge mit jährlichen Mindestsummen abschließen. Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, somit ist ein Riestervertrag als ALG- oder Sozialhilfeempfänger ausgeschlossen. Wird man in der Ansparphase eines Riestervertrages arbeitslos, sind nur die eigenen Mindestbeiträge und die staatlichen Zuschüsse vor dem Arbeitsamt vermögensunschädlich, d.h. eigene Überzahlungen - auch in einen Riestervertrag - zählen für einen Arbeitslosen zu seinem Gesamtvermögen mit den geringen bekannten Freigrenzen. Auf diese Weise kann man auch keine Schenkungen für die Altersvorsorge nutzen. In meinen Augen widersinnig.
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