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Experten-Antwort

Riesterzulage wenn Kinder bei Ex ?

von Peterle03.06.2012 | 10:27
1411 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Ich bin geschieden und habe alle 14 Tage meine beiden Kinder über das Wochenende. Meine Ex ist Freiberuflerin und riestert nicht. Sie bekommt das volle Kindergeld, laut Behörden, weil ich angeblich zu wenig zahle. Ich zahle aber den genauen Satz der Düsseldorfer Tabelle. Auch das Finanzamt tut so und gibt Ex immer den Kindersteuerfreibetrag, mir wird das verweigert. Kann ich wenigstens die Riesterzulage für die Kinder haben ? Danke, Peterle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist die Kinderzulage an den Kindergeldbezug gekoppelt.

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2 Antworten

Theoam 04.06.2012 | 07:23
Der Anspruch auf die Zulage ist an den gebunden, der das Kindergeld erhält.
DarkKnight RVam 04.06.2012 | 15:00
Hallo Peterle, erfüllen Eltern nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG (z. B. Alleinerziehende), wird die Kinderzulage dem Elternteil zugeordnet, welches das Kindergeld erhält. Dies gilt auch dann, wenn der Elternteil, der das Kindergeld erhält, keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und daher keinen Zulagenantrag gestellt hat bzw. stellen will.
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