Hallo A.Burchardi,
die ZfA sollte schriftlich befragt werden. Da kann die Antwort nicht lauten „weiß ich nicht“. Wenn ich in §10a EstG keine ablesbare Regelung finde, muss im Wege der Rechtsauslegung eine Lösung her. Vermutlich: Das Dienstverhältnis besteht weiterhin. Beamte sind den versicherungspflichtigen Personenkreisen gleichgestellt. Da bei Ausübung der Beschäftigung, z.B. während Altersteilzeit, auch immer noch Versicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht, müsste sich das bei einem Beamten vergleichbar verhalten.