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Experten-Antwort

Röntgenbilder bei Begutachtung

von sickman13.01.2015 | 01:15
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12 Antworten

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Hallo, Habe da mal ne frage. Letzes Jahr war ich beim Rentengutachter, laut Schreiben sollte ich alle Befunde und Röntgenbilder mitnehmen. Leider gibt es die Röntgenbilder nur noch digitalisiert auf CD. Der Gutachter hat gleich gesagt er könne die Bilder nicht in seinem PC einlesen. Ich war schon mal bei einem Neurochirurgen gewesen, der die Bilder einlesen konnte und hat mir empfohlen mit diesen Röntgenbildern doch zu einem Neurologen zu gehen, da war leider das gleiche. Wie sieht es aus bei der Begutachtung, habe ich nicht irgendwie Anspruch darauf, daß die Röntgenaufnahmen bei der Begutachtung herangezogen werden? Mfg sickman Hab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einen Anspruch hat man darauf nicht.

Es wäre allerdings in Ihrem Sinn, wenn Sie die Bilder gedruckt mitbringen, so dass sich der Gutachter ein umfassendes Bild von Ihrem gesundheitlichen Zustand machen kann.

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11 Antworten

Achillam 13.01.2015 | 06:46
Die "modernen" Dienstleistungsunternehmen der Rentenversicherung haben leider keine CD-Laufwerke. Die einzige Möglichkeit besteht wohl nur darin die Bilder zu drucken.
Useram 13.01.2015 | 13:23
Was nicht nur mit der "Modernisierung" zu tun hat, sondern einfach eine Sicherheitsvorkehrung ist, dass keine Viren unbeabsichtigt ins Netzwerk des RV-Trägers gelangen über Datenträger wie CD-Roms, USB-Sticks etc. Das wäre fataler als sich Röntgenbilder ausdrucken zu lassen :D
sickmanam 14.01.2015 | 12:57
Die "modernen" Dienstleistungsunternehmen der Rentenversicherung haben leider keine CD-Laufwerke.
Was nicht nur mit der "Modernisierung" zu tun hat, sondern einfach eine Sicherheitsvorkehrung ist, dass keine Viren unbeabsichtigt ins Netzwerk des RV-Trägers gelangen über Datenträger wie CD-Roms, USB-Sticks etc. Das wäre fataler als sich Röntgenbilder ausdrucken zu lassen :D
Ich glaube kaum daß auf den Röntgenbildern irgendeine Art von Virus oder so da drauf ist, die Röntgenbilder wurden ja gleich nach dem MRT ,in der Radiologie auf CD gebrannt. Die konnte ich noch am selben Tag mit nach Hause nehmen. PS: Auf meinem normalen PC kann ich die Bilder ohne weiteres einlesen.
Schorscham 14.01.2015 | 19:59
Und woher soll der Gutachter wissen, dass SIE keine Schadstoffsoftware drauf gebrannt haben? Was Sie gesehen haben oder glauben, ist völlig unerheblich. Sicherheit geht vor!
sickmanam 15.01.2015 | 19:59
Ich glaube kaum daß auf den Röntgenbildern irgendeine Art von Virus oder so da drauf ist, die Röntgenbilder wurden ja gleich nach dem MRT ,in der Radiologie auf CD gebrannt. Die konnte ich noch am selben Tag mit nach Hause nehmen.
Und woher soll der Gutachter wissen, dass SIE keine Schadstoffsoftware drauf gebrannt haben? Was Sie gesehen haben oder glauben, ist völlig unerheblich. Sicherheit geht vor!
Was gibt ihnen eigentlich das Recht mir unterstellen zu wollen, ich würde da ein Virus oder so ähnlich draufbrennen. Ich habe doch geschrieben daß die CD mit den Röntgenbildern direkt in der Radiologie mit Label angefertigt wurden. Üblicherweise sind diese CD´s keine wiederbeschreibaren Medien. Und überhaupt was ich gesehen habe oder nicht auf der CD spielt sehr wohl eine Rolle. ( Als Beweismittel).Bloß weil es keine Röngenbildern mehr auf Papier gibt, kann es ja wohl nicht sein , daß Röntgenbilder bei der Begutachtung keine Rolle mehr spielen würden. In dieser Hinsicht sehe ich mich in meinen Rechten beeinträchtigt ( nicht Würdigung vorhandener Röntgenaufnahmen bei der Begutachtung etc. ). Möglicherweise ein Grund ein Gutachten anzufechten, z.B. beim Sozialgericht .
W*lfgangam 15.01.2015 | 22:20
Hallo sickmann, was ich bisher gelesen habe, ist sowohl zutreffend, als auch armselig. Kein MA wird sich eine CD am eigenen Rechner einwerfen (dürfen), der am Netz hängt. Aber, im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes dürfte es doch wohl noch in einer Ecke im DRV-Keller einen Rechner ohne Netzanbindung geben, der solche Problemfälle lösen könnte und Ihre (digital) vorgelegten Unterlagen auszuwerten in der Lage ist. Und wenn ein Virus drauf, wird der PC nach Reboot wieder in den unversehrten Ausgangszustand versetzt, machen solche PC's eigentlich bei jedem Neustart ... Experte: _gedruckte_ Bilder ...meinen Sie jetzt die mit Photoshop retuschierten? ;-) Gruß w. PS: sickmann: "Was gibt ihnen eigentlich das Recht mir unterstellen zu wollen, ich würde da ein Virus oder so ähnlich draufbrennen." Nicht Sie selbst, sondern bereits beim Brennen vom Gutachter (unbekanntermaßen) zugelassen, wollen Sie das ausschließen?! ...es ist kein Schande von PC/Sicherheit keine/wenig Ahnung zu haben - jedoch sollte man in diesem Fall auch den Rat von mehr Wissenden akzeptieren, statt zum HB-Männchen zu werden :-)
sickmanam 16.01.2015 | 04:02
Schorscham 16.01.2015 | 12:04
Ich habe nichts unterstellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass Sie der Gutachter nicht kennt und Ihnen somit auch kein blindes Vertrauen entgegenbringen kann. Ich würde auch nicht ohne weiteres Datenträger verwenden, nur weil mir mein Nachbar versichert hat, es sei keine Schadstoffsoftware drauf. Wie naiv sind Sie eigendlich?
sickmanam 16.01.2015 | 21:40
Was gibt ihnen eigentlich das Recht mir unterstellen zu wollen, ich würde da ein Virus oder so ähnlich draufbrennen.
Ich habe nichts unterstellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass Sie der Gutachter nicht kennt und Ihnen somit auch kein blindes Vertrauen entgegenbringen kann. Ich würde auch nicht ohne weiteres Datenträger verwenden, nur weil mir mein Nachbar versichert hat, es sei keine Schadstoffsoftware drauf. Wie naiv sind Sie eigendlich?
Wenns danach geht, dann dürften Gutachter ebenfalls keine Berichte vom Hausarzt oder Facharzt bei der Begutachtung heranziehen, denn die kennt der Gutachter ja auch nicht.
Rainer S.am 17.01.2015 | 00:15
Warum soll der Gutachter keine Berichte in gedruckter Form berücksichtigen. Hier besteht ja kaum die Gefahr, dass die Tinte ausläuft und andere Akten unleserlich macht. Werden die Berichte in elektronischer Form (USB/CD/DCD) überreicht, wird der Gutachter einenTeufel tun, diesen Datenträger zu öffnen.
Schorscham 17.01.2015 | 11:51
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