Den Beiträgen von "-_-" und KSC ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Nur als Bezieher einer Altersvollrente sind Sie versicherungsfrei, was somit zu einer rückwirkenden Erstattung der gezahlten Rentenbeiträge führt.
Für Erwerbsminderungsrentner besteht diese Versicherungsfreiheit nicht. Zeiten, die während einer Erwerbsminderung erworben wurden, werden bei der späteren Altersrente berücksichtigt.