Hallo Klaus,
auf die Nachzahlung Ihrer Rente haben die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche für Zeiträume, in denen sie Krankengeld und Arbeitslosengeld geleistet haben. Über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger eine Mitteilung, so dass Sie Zeiträume und Erstattungsbeträge nachvollziehen können.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung