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Experten-Antwort

Rückwirkende Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente

von Klaus12.05.2020 | 09:40
113 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich habe seit 2013 teilweise Erwerbsminderungsrente. "018 bin ich erkrankt und wurde ARbeitsunfähig.Vom 1.09.2018 an wurde mir Rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.Nun hatte ich Kranken geld vom 1.9.2018 bis 30.09.2018 dann habe ich von meinem Arbeitgeber Gehalt für Oktober und Lohnvortzahlung bis 22.11.18 erhalten.Das Arbeitsverhältnis wurde innerhalb der Probezeit vom Arbeitgeber gekündigt.Ab 23.11 hatte ich wieder Krankengeld.Ich wurde dann im August ausgesteuert und bin seit August 2019 Arbeitslos. Wer bekommt von meiner Nachzahlung eine Erstattung? Danke im Voraus für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

auf die Nachzahlung Ihrer Rente haben die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit Erstattungsansprüche für Zeiträume, in denen sie Krankengeld und Arbeitslosengeld geleistet haben. Über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger eine Mitteilung, so dass Sie Zeiträume und Erstattungsbeträge nachvollziehen können.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 12.05.2020 | 10:09
Hallo Klaus, Sie sollten davon ausgehen, dass auf jeden Fall die Krankenkasse und das Arbeitsamt Erstattungsansprüche geltend machen wird. Sofern Ihre EM-Rente (Netto) nicht ausreicht, um die Erstattungen zu erfüllen, müssen Sie selbst darüber hinaus nichts erstatten. Sofern Sie für Ihren Arbeitgeber tatsächlich gearbeitet haben, haben Sie eine Gegenleistung erbracht. Hier ist dann zu prüfen, ob ein Hinzuverdienst auf die Rente zu berücksichtigen ist. Im Falle einer Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit kann der Arbeitgeber auch Erstattungsanspruch stellen. Damit kurzfristig die Ansprüche geklärt werden können, sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden und dort angeben, von wem und für welchen Zeitraum genau Sie Gelder erhalten haben (Krankenkasse, Arbeitgeber, Arbeitsamt/Jobcenter). Die Zurückrechnung erfolgt dann durch die DRV direkt und Sie erhalten eine Mitteilung, was erstattet wurde. Schon mal jetzt als zusätzlicher Hinweis: Die EM-Rente ist (eventuell) zu versteuern. Darum müssen Sie sich dann selbst kümmern, es werden keine Beträge für Einkommensteuer einbehalten. Alles Gute! Zahlungen für Krankengeld und Arbeitslosengeld unterliegen steuerlich dem Progressionsvorbehalt, während eine Rente zu versteuern ist. Für das Jahr 2019 sollten Sie auf jeden Fall steuerrechtlich beraten lassen (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt direkt) damit auch die Zurückrechnungen/Erstattungen korrekt zugeordnet werden.
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