Hallo SonneA,
das Ergebnis eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung vorherzusehen ist schlichtweg unmöglich. Ob man im Rentenverfahren die Einschätzung des Leistungsvermögens, wie es sich aus dem Entlassungsberichts ergibt, teilt, bliebe z.B. abzuwarten.
Die Prüfung, ob aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist, erfolgt im Einzelfall.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung