Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkende EM Rente (sowohl bei Teil- bzw. Vollrente)? / Umwandlung in Vollrente(Arbeitsmarktrente)

von SonneA04.01.2023 | 15:26
240 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In Reha in 09/2022 wurde Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Std bescheinigt. Entlassen wurde ich arbeitsfähig. Ab 01/2023 Krank (noch kein Krankengeldbezug). Arbeitslos ab 02/2023. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird in Kürze beantragt. Vorausgesetzt bei mir würde auf Dauer eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden: Gilt sowohl für eine Teilerwerbsminderungsrente (auf die es voraussichtlich hinausläuft), als auch für eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente prinzipiell die Rückwirkung für die Rentenzahlung (Rentenzahlung ab Folgemonat der Reha ?). Ist in meinem Fall, da die 3 monatige Antragsfrist für die Teil- oder Vollrente nicht eingehalten ist, frühestens nach Ablauf von 6 Monaten eine Rentenzahlung möglich (frühestens ab 04/23) ? Hätte es auch bei Teilrente eine Rückrechnung gegeben, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt worden wäre? Sofern keine weitere Krankmeldung erfolgt, habe ich verstanden, dass ich sowohl Teilerwerbsunfähigkeitsrente und Arbeitslosengeld parallel beziehen kann, sofern ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Jetzt habe ich allerdings in einem älteren Beitrag gelesen, dass sich die Teilerwerbsminderungsrente als sogenannte Arbeitsmarktrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umwandelt, wenn innerhalb von 6 Monaten keine geeignete Stelle vermittelt wird. Können Sie mir sagen, ob dies so ist? Wenn ja, erfolgt die Umwandlung wohl durch Initiative der Arbeitsagentur (falls der Arbeitsmarkt keine Vermittlung ermöglicht, d. h. unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Std.)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SonneA,

das Ergebnis eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung vorherzusehen ist schlichtweg unmöglich. Ob man im Rentenverfahren die Einschätzung des Leistungsvermögens, wie es sich aus dem Entlassungsberichts ergibt, teilt, bliebe z.B. abzuwarten.

Die Prüfung, ob aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist, erfolgt im Einzelfall.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026