Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkende Erwerbsminderungsrente

von Martina27.07.2022 | 15:22
296 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, in 2010 musste ich auf Weisung des Jobcenters zu einem Amtsarzt. Der Amtsarzt hat festgestellt, dass ich mit Einschränkungen täglich 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. Der damalige Arbeitsvermittler meinte, dass ich auf Grund der Einschränkungen nicht vermittelbar bin und habe seitdem keine Eingliederungsvereinbarung mehr erhalten. Von 2010 bis 2012 hat mich mein Hausarzt mit Unterbrechungen krank geschrieben. Von 2013 bis Heute hat mich mein Facharzt ohne Unterbrechung krankgeschrieben. Ich muß alle 4 Wochen zu meinem Facharzt. Dann wird die Krankschreibung verlängert. Mein ganz neuer Arbeitsvermittler hat mich aufgefordert, bei der DRV rückwirkend Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Erhalte ich bereits ab 2010 (Feststellung des Amtsarztes) oder erst ab ab 2013 (ohne Unterbrechung durch Facharzt krank geschrieben) rückwirkend Erwerbsminderungsrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2022 | 16:46

Hallo Martina,

die Prüfung, ob Sie und seit wann Sie einen Anspruch auf eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente haben, stellt allein die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag fest.

Wie bereits in den Vorbeiträgen ausgeführt müssen hierfür neben den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein

Bei einem ggf. mehrere Jahre rückwirkenden Leistungsfall würde die Rente gemäß § 99 SGB IV ab Antragsmonat beginnen. Sie sollten sich von einer Beratungsstelle vor Ort persönlich/telefonisch/per Video-Chat beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Abschlägeam 27.07.2022 | 15:38
Hallo Martina, ob Sie überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, hängt auch von weiteren Voraussetzung ab, hier insbesondere, ob Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung, so diese denn von der DRV festgestellt/bestätigt wird, ob seit 2010 oder seit 2013..., die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt hatten. Dass der Amtsarzt des JC Sie als nicht vermittelbar eingeschätzt hat/einschätzt, bedeutet NICHT, dass Sie im Sinne der DRV erwerbsgemindert sind, das kann NUR die DRV entscheiden. Sie sollten sich also von einer Beratungsstelle vor Ort persönlich/telefonisch/per Video-Chat beraten lassen. Zunächst darüber, ob Sie die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen überhaupt erfüllen (das kann dieser anhand Ihres Versicherungsverlaufes ersehen, bzw. evtl. Lücken mit Ihnen klären) und können dann in diesem Gespräch ggfs. auch gleich einen Antrag stellen. Welcher Zeitpunkt dann als Eintritt der Erwerbsminderung tatsächlich von der DRV festgestellt werden würde, müssen Sie abwarten. Welche Beratungsstelle für Sie geeignet wäre, finden Sie hier gleich rechts auf der Seite unter 'Beratungsstellen'. Viel Erfolg und alles Gute!
Schadeam 27.07.2022 | 16:02
Der Vermittler des JC ist sicher kein Arzt und kann deshalb kaum beurteilen ob und seit wann Sie erwerbsgemindert sind. Stellen Sie den Antrag, dann wissen Sie es in 2-6 Monaten. Wenn überhaupt, wird die Rente wohl frühestens im Antragsmonat beginnen; es hätte Sie ja in der Vergangenheit niemand daran gehindert selbst die Rente zu beantragen wenn Sie das als aussichtsreich angesehen hätten. So gesehen können Sie kaum auf eine rückwirkende Zahlung hoffen.
Abschlägeam 27.07.2022 | 16:21
die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt hatten. Dass der Amtsarzt des JC Sie als nicht vermittelbar eingeschätzt hat/einschätzt, bedeutet NICHT, dass Sie im Sinne der DRV erwerbsgemindert sind, das kann NUR die DRV entscheiden.
Allerdings kann die Rentenversicherung, wenn das Jobcenter es auf den Weg bringt, auch Erwerbsminderung feststellen, ohne dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist zwar richtig, aber es würde dann nur bestätigt sein, dass 'Martina' tatsächlich erwerbsgemindert (halb/voll) ist, einen Anspruch auf 'Erwerbsminderungsrente' löst das dann aber nicht aus. Sondern dann wäre weiterhin das JC (halb EM) oder das Sozialamt/Amt für Grundsicherung (voll EM) zuständig, nicht die DRV. Ohne Antragstellung, ob durch 'Martina' selbst oder durch das JC, ändert sich aber erst einmal nichts. Außer dass der neue Vermittler dann wohl über kurz oder lang die entsprechenden Schritte einleitet. @Martina: auch wenn die versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen seinerzeit vorlagen, werden Sie so lange rückwirkend keine Rente erhalten, dafür hätten Sie den Antrag schon vor Jahren stellen müssen. Nun würde es erst ab Antragsdatum losgehen. Was aber nicht fürchterlich schrecklich wäre, denn Sie profitieren dann von den längeren Zurechnungszeiten des Jahres 2022 und müssten rückwirkend nichts für die ganzen Jahre an das JC erstatten (bzw. die DRV nicht, denn die Rente würde für rückwirkende Zeiträume direkt mit dem JC verrechnet werden). Das allerdings dann auch, wenn Sie 'jetzt' den Antrag stellen und erst in 5-6 Monaten einen 'rückwirkenden' Bescheid erhielten. Den Zeitraum 'kassiert' dann das JC ein. Aber nur bis zur Höhe der mtl. Rente. Also stellen Sie einfach den Antrag, alles andere lassen Sie auf sich zukommen.
Andreasam 27.07.2022 | 16:16
Wurde in der Vergangenheit ein Reha-Antrag oder LTA gestellt? Dieser könnte eventuell umgedeutet werden.
Abschlägeam 27.07.2022 | 16:59
diese römischen Zahlen und das kurz vor Feierabend :-) §99 SBG VI
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026