Guten Tag ClaasClever,
im Rahmen der externen Teilung kann die gesetzliche Rentenversicherung als Zielversorgungsträger gewählt werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben und die gesetzliche Rentenversicherung ihr Einverständnis ausspricht.
Da die Rentenversicherungsträger die Zustimmung zur externen Teilung nur verweigern, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung nicht mehr begründet werden kann oder ein Insolvenzverfahren gegen den Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person eingeleitet wurde, kann eine Übertragung regelmäßig erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung