Hallo Vladic,
bei Aufenthalt in Rumänien (EU-Staat) wird die Rente zu 100 % gezahlt.
Als Sohn haben Sie Anspruch auf Waisenrente aus der Versicherung Ihres Vaters, solange Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bis zum 27. Lebensjahr verlängert sich der Anspruch,wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Sollte sich die Ausbildung aufgrund eines gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst verzögert haben, verlängert sich der Anspruch für diesen Zeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus.