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Experten-Antwort

Russland / Deutschland - Rente

von Heino Mesenbach09.12.2019 | 15:36
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4 Antworten

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Hallo zusammen Ich frage für meine Frau, geborene Russin, zwischenzeitlich Deutsche; keine Aussiedlerin, keine Spätaussiedlerin. Sie ist seit 20 Jahren in Deutschland, hat hier auch immer gearbeitet. Davor hat sie gut 20 Jahre in Russland gearbeitet. Nun meine Fragen: Gibt es die Möglichkeit, dass sie eine russische Rente erhält (soweit ich gelesen habe, gilt das eigentlich nur für russische Staatsbürger und dann auch nur auf ein russisches Konto, wobei das Konto kein Problem ist)? Wenn ja, wohin muss man sich wenden. Gibt es alternativ dazu eine Anerkennung der Rentenbeitragszeiten in Deutschland in irgendeiner Form? Wenn ja, wen kann man diesbezüglich ansprechen? Bedanke mich vorab recht herzlich für die Antworten. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mesenbach,

zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht mit einem SV-Abkommen mit der Russischen Föderation zu rechnen. Durch das Fremdrentengesetz (FRG) wird in bestimmten Fällen die Anrechnung ausländischer Zeiten in der deutschen Rentenversicherung ermöglicht.

Dies gilt aber nur für bestimmte Personen, in erster Linie die anerkannten Vertriebenen und Spätaussiedler, aber nicht für Kontingentflüchtlinge. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit berechtigt nicht zu Leistungen nach dem FRG.

Die russischen Arbeits- und Kindererziehungszeiten können daher in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.

Anders sieht es bei den Schul- und Studienzeiten aus. Sie werden auch berücksichtigt, wenn sie im Ausland zurückgelegt wurden. So wie Sie es beschreiben, können somit lediglich die Schulausbildungszeiten angerechnet werden.

Soweit bekannt ist, können Personen auf Antrag eine Rente erhalten, sofern sie noch russische Staatsangehörige sind und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen

nach russischem Recht erfüllen. Für verbindliche Rechtsauskünfte zu ausländischen Rentenansprüchen müssen sich Ratsuchende an den ausländischen Rentenversicherungsträger wenden.

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3 Antworten

Häam 09.12.2019 | 16:13
Da kein Spätaussiedlerstatus vorliegt, werden die russischen Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung nicht bewertet. Soweit mir bekannt ist, zahlt die Russische Föderation auch keine russische Rente mehr nach Deutschland. Diesbezüglich kann Ihnen der Experte sicher mehr sagen, da das in der Vergangenheit anders war.
W°lfgangam 09.12.2019 | 21:21
Hallo Heino Mesenbach, googlen Sie mal nach 'russische rentenzahlungen' und Sie werden viele Antworten dazu erhalten, wie eine Zahlung aus Russland für die dort zurückgelegten Arbeitsjahre möglich ist. > Gibt es alternativ dazu eine Anerkennung der Rentenbeitragszeiten in Deutschland in irgendeiner Form? Nein. Die rein schulischen Ausbildungszeiten wie allg. Schulausbildung /Fachschule /Hochschule werden auch im dtsch. Rentenkonto anerkannt, füllen diese Lücken auf und haben ggf. einen sehr kleinen positiven Effekt auf die Rente in D - zählen zudem mit zu der Wartezeit/Mindestversicherungszeit für eine Altersrente ab 63 ...mehr nicht. Die Beschäftigungszeiten in RU bleiben komplett außerhalb des Rentenkontos in D ...ggf. tritt in (ferner Zukunft) mal das geplante SV-Abkommen mit RU in Kraft, was aber lediglich eine Anrechnung der Zeitwerte für die Wartezeiten für diese (Beschäftigungs)Zeiten bedeuten würde, incl. eines erleichterten Transfers dieser Rente nach D, aber nicht eine Erhöhung der dtsch. Rente nach sich zieht (wie bei SV-Abkommen mit anderen Ländern/auch EU-Bereich, geht es hier um Peanutsbeträge auf die dtsch. Rente). Gruß w.
Heino Mesenbacham 10.12.2019 | 19:39
Bedanke mich recht herzlich für die Antworten. Werde mal schauen was man so machen kann. Danke nochmals.
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