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RV

von Eva22.01.2008 | 10:21
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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habe meine Pflichtjahre erfüllt, gehe 3 Jahre in nicht EU Ausland.Wie beeinflusst das meine spätere Rente.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schlage vor, dass Sie sich individuell bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Dieser kann Ihr Versicherungskonto einsehen und erkennen, welche Wartezeiten bzw. besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Sie zur Zeit erfüllen. Ihre Aussage "habe meine Pflichtjahre erfüllt" ist insoweit nicht eindeutig.

Um die Auswirkungen Ihres Verzuges in ein "nicht EU Ausland" benennen zu können, ist es auch wichtig zu wissen, in welches Land Sie verziehen und ob Sie nach dem dortigen nationalen Recht Versicherungszeiten erwerben werden. Handelt es sich um einen Abkommensstaat und erwerben Sie Versicherungszeiten nach dem dortigen nationalen Recht, ergeben sich andere Auswirkungen als wenn Sie sich in einen Nicht-Abkommensstaat begeben bzw. keine Versicherungszeiten dort erwerben.

1 Antworten

no nameam 22.01.2008 | 10:51
Das führt für Sie zu einer Lücke im Versicherungsverlauf und natürlich auch zu einer geringeren Rente im Alter. Außerdem verlieren Sie Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, sollten Sie nach diesen drei Jahren erwerbsgemindert werden. Es sei denn, Sie arbeiten im Ausland. Mit einigen Ländern gibt es SV-Abkommen, wonach dort zurückgelegte Zeiten auch für die Wartezeitberechnung herangezogen werden können. Achtung - NUR für die Wartezeit! Eine höhere Rente ergibt sich daraus nicht! Sollten Sie im Ausland arbeiten, müssen Sie später einen Rentenantrag in Deutschland und einen im betreffenden (Aus)Land stellen. Informieren Sie sich am besten im Voraus, ob es ein deutsches Abkommen mit diesem Staat gibt.
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