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RV bei ausgesteuertem KG

von Klara6318.07.2008 | 10:17
998 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ich bin seit 16.07.08 beim KG ausgesteuert. Habe mich fristgerecht am 20.05.08 beim AA wegen Weiterzahlung des KG gemeldet. Ich habe eine Sozialklage wegen Leistungen zur Teihabe am Arbeitsleben laufen.Es wurde noch nicht entschieden ob mir überhaupt Geld vom AA zu steht. Mein Problem sind die Weiterversicherung bei der KK u. Rentenversicherung. Keine dieser Fragen wurden mir beim AA beantwortet, über die Art u. Weise wie ich dort behandelt worden bin will ich gar nicht mehr diskutieren, ich weiß nun das ich erstmal noch 4 Wochen weiter krankenverichert bin, was ist mit der RV was muß ich tun damit mir nichts entgeht? Danke im Voraus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.07.2008 | 13:31

Mit einer durchgehenden Alo-Meldung erreichen Sie die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten. Damit haben Sie keine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf.

Eine weitere Möglichkeit wäre, vom Arzt AU-Bescheinigungen erholen und der zuständigen DRV vorlegen.

1 Antworten

Happyam 18.07.2008 | 10:33
Hi Klara, also ich bin nicht sicher, aber eigentlich müssten Sie durch Ihre Meldung bei der AfA weiterhin bei der RV versichert sein. Wenn ALO-Geld gezahlt wird ja sowieso und wenn nicht (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), dann entsteht m.M. nach auch keine "Lücke" im RV-Konto, da es sich ja um eine ALO-Meldung (dann eben ohne Leistungsbezug) handelt. Sie müssen sich das unbedingt von der Arbeitsagentur nochmal genau erklären und ggf. schriftlich bestätigen lassen!!! Auch wenn es schwierig ist, das ist Ihr Recht!!! Uns so lange ein offenes Verfahren anhängig ist, haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit (sollten tatsächlich "Lücken" entstehen, freiwillige Beiträge einzuzahlen. Auch für vergangene Zeiträume. MfG Happy
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