Den bisherigen Ausführungen von betriebsprüfer ist Folgendes hinzuzufügen.
Sind weniger als 60 Beitragsmonate vorhanden, ist eine Beitragserstattung 24 Monate nach Ende der letzten Beitragszahlung grundsätzlich nicht möglich. Nichtverbeamtete Deutsche haben nämlich das Recht zur freiwilligen Versicherung und sind deshalb von einer Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeschlossen; auch wenn bislang unter fünf Jahre Beiträge gezahlt sind.
Eine Erstattung kommt erst in Betracht, wenn bei Erreichen der Regelaltersgrenze fünf Jahre an Beiträgen nicht erfüllt sind.