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Experten-Antwort

Schadensersatz bei zu später Zahlung des Übergangsgeldes

von Europameister 202131.05.2022 | 09:13
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11 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Fall ist das Übergangsgeld für den Monat 4/2022 nicht rhytmisch gelaufen und gelangte erst am 27.04.2022 zur Auszahlung. Somit sind mir Gebühren für Rücklastschriften in Höhe von 44,25 Euro durch meine Bank in Rechnung gestellt worden, da das Konto nicht rechtzeitig gedeckt war. Gibt es eine Vorschrift bis zu welchem Zeitpunkt "BF-Übergangsgeld" entsprechend zu zahlen ist? Sind solche Gebühren im Ausnahmefall erstattungsfähig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Europameister 2021,

entstandene Zusatzkosten werden grundsätzlich nicht übernommen, wenn das Übergangsgeld bis zum Ablauf des Monats überwiesen wurde. "Eher nicht" und "Uschi" haben hierzu bereits ebenfalls ausgeführt, dass - laut Ihrer Schilderung - die Zahlung für den Monat April ja noch im April erfolgt ist und somit kein Vezug eingetreten ist.

ergänzender Hinweis:

In der Regel wird das Übergangsgeld rhythmisch gezahlt, aufgrund von verschiednen Sachverhalten (zum Beispiel Klärung der Teilname an der Leistung) kann jedoch die Zahlung gestoppt werden.

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10 Antworten

eher nichtam 31.05.2022 | 10:22
Sie können das gerne ausprobieren, sehe aber wenig Chancen auf Erfolg. Sie haben ja das Geld noch im April bekommen und damit rechtzeitig. Eine eigene Vorschrift für den Auszahlungszeitpunkt gibt es meines Wissens nicht.
Uschiam 31.05.2022 | 10:38
Ja, gibt es. Als Tag der Auszahlung ist der 25 vorgesehen. Gebucht wird es maschinell in der Nacht vom 25.auf den 26. Und spätestens 3 Tage später können Sie darüber verfügen. Aufgrund Ihrer Anfrage ist anzunehmen, dass das ÜG bisher bereits vorher verfügbar war,dass ist monetär sicherlich praktisch, aber Ihre jetzige Zahlung liegt richtig im Zeitrahmen.
Europameister 2021am 31.05.2022 | 12:21
Hallo zusammen, danke schonmal für Ihre Antworten. Das Geld wurde leider nicht im April gutgeschrieben, sondern erst am 4. Mai 2022. Deshalb die entstandenen Gebühren. Im Zahlungshinweis des Bewilligungsbescheides stand, dass die Zahlung zum jeweiligen Monatsende erfolgt. Wie verhält es sich dann? Welche Rechtsvorschriften sind hier Maßgebend? Bin ich in den §§ 280 ff BGB? Habe einen Anspruch auf Erstattung der Gebühren?
Euam 31.05.2022 | 12:58
entstandene Zusatzkosten werden grundsätzlich nicht übernommen, wenn das Übergangsgeld bis zum Ablauf des Monats überwiesen wurde. "Eher nicht" und "Uschi" haben hierzu bereits ebenfalls ausgeführt, dass - laut Ihrer Schilderung - die Zahlung für den Monat April ja noch im April erfolgt ist und somit kein Vezug eingetreten ist. ergänzender Hinweis: In der Regel wird das Übergangsgeld rhythmisch gezahlt, aufgrund von verschiednen Sachverhalten (zum Beispiel Klärung der Teilname an der Leistung) kann jedoch die Zahlung gestoppt werden. Hallo zusammen, danke schonmal für Ihre Antworten. Das Geld wurde leider nicht im April gutgeschrieben, sondern erst am 4. Mai 2022. Deshalb die entstandenen Gebühren. Im Zahlungshinweis des Bewilligungsbescheides stand, dass die Zahlung zum jeweiligen Monatsende erfolgt. Wie verhält es sich dann? Welche Rechtsvorschriften sind hier Maßgebend? Bin ich in den §§ 280 ff BGB? Habe einen Anspruch auf Erstattung der Gebühren?
Prüfungam 31.05.2022 | 13:25
@Europameister 2021, @EU Im Interesse aller bitte ich sie ihre Prüfungsfragen selber zu recherchieren ❗️
Europameister 2021am 31.05.2022 | 13:37
Ich glaube das ich mit 43 Jahren wohl kaum vor einer Prüfung stehe, aber Danke.
Europameister 2021am 31.05.2022 | 13:43
Im Interesse aller, wenn Sie nichts beizutragen haben wäre es nett, keine Kommentare abzugeben. Ich glaube nicht, dass ich mit 43 Jahren vor einer Prüfung stehe.
Europameister 2021am 31.05.2022 | 13:43
Im Interesse aller, wenn Sie nichts beizutragen haben wäre es nett, keine Kommentare abzugeben. Ich glaube nicht, dass ich mit 43 Jahren vor einer Prüfung stehe.
Eigenrechercheam 31.05.2022 | 15:43
@Europameister 2021, @EU Im Interesse aller bitte ich sie ihre Prüfungsfragen selber zu recherchieren ❗️
Im Interesse aller, wenn Sie nichts beizutragen haben wäre es nett, keine Kommentare abzugeben. Ich glaube nicht, dass ich mit 43 Jahren vor einer Prüfung stehe.
Na ja, so ganz abwegig ist das mit dem Rat der Eigenrecherche nicht. Das BGB muss sicher nicht von der Rentenversicherung erläutert werden.
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