Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Schreiben von DRV wg. EM-Rente

von Anna19.08.2015 | 12:42
1484 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an alle, nun bekam ich heute ein Schreiben von der DRV in dem es heißt: "Sie haben seit dem 01.01.15 ANSPRUCH auf Rente wegen voller Erwerbsminderung" und dann noch die Frage ob noch eine LS-Karte hätte (habe ich keine). Ich weiß nicht wie ich das Schreiben verstehen soll - ist das schon ein Vorläufer des Rentenbescheides oder nur eine Nachfrage und erst dann läuft das ganze an mit Gutachtern etc.? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

bitte setzen Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Ottikonam 19.08.2015 | 13:30
Hi Anna, hab kurz überlegen müssen... LS-Karte = Lohnsteuerkarte? Also was soll denn das für ein Schreiben von der DRV sein??? Es gibt entweder den Rentenbescheid oder eine Umdeutung (Reha in Rente), aber so ein Schreiben wo Sie nach einer Lohnsteuerkarte gefragt werden??? Wenn die DRV wissen möchte, ob Sie noch "Arbeiten" gehen, dann fragen die das auch so ab. Ist das Schreiben wirklich von der DRV? Wenn ja, steht dort doch auch sicher eine Telefonnummer (evtl. sogar ein Name/Sachbearbeiter) drauf. Vielleicht kurz anrufen und die Sache klären. p.s. vorläufige EM Rentenbescheide gibt's m.W. nach nicht! "Experte"?
Annaam 19.08.2015 | 15:56
Hallo alle nochmal, ja die DRV will wissen ob ich in dem Zeitraum seit dem 01.01.15 (also seit dem Zeitpunkt des 'Anspruchs') noch arbeitsfähig war und ob eventl. eine Lohnsteuerkarte vorliegt weil dann die Rente eventl. gekürzt werden müsste falls noch Job vorhanden. ???
Ottikonam 20.08.2015 | 07:04
guten morgen Anna, also ich würde bei der Sachbearbeitung anrufen und das kurz telefonisch abklären. Ansonsten gilt: Volle EM Rente ab 01.01.15 bedeutet Hinzuverdienst erlaubt bis 450,00 €! Wenn mehr, dann Kürzung ggf. (bis zum) Wegfall.
=//=am 20.08.2015 | 10:08
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Also so ein Schreiben der DRV habe ich noch nie gesehen! Waren Sie evtl. selbständig? Aber selbst dann würde direkt danach gefragt und der Steuerbescheid von 2014 angefordert. Sehr suspekt.
Ottikonam 20.08.2015 | 11:57
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo alle nochmal, ja die DRV will wissen ob ich in dem Zeitraum seit dem 01.01.15 (also seit dem Zeitpunkt des 'Anspruchs') noch arbeitsfähig war und ob eventl. eine Lohnsteuerkarte vorliegt weil dann die Rente eventl. gekürzt werden müsste falls noch Job vorhanden. ???
Also so ein Schreiben der DRV habe ich noch nie gesehen! Waren Sie evtl. selbständig? Aber selbst dann würde direkt danach gefragt und der Steuerbescheid von 2014 angefordert. Sehr suspekt.
...das sehe ich genauso! Bitte überprüfen Sie (Anna) unbedingt, ob dieses dubiose Schreiben tatsächlich von der DRV kommt!!! Irgendwie stimmt da was nicht... Wann haben Sie denn den Rentenantrag gestellt? Haben Sie die Eingangsbestätigung vorliegen? Liegt Ihnen bereits ein "echter" Rentenbescheid vor? Wenn Sie unsicher sind, unbedingt bei der DRV anrufen, bevor Sie persönliche Daten "rausrücken".
Annaam 20.08.2015 | 12:47
Hallo danke an alle. Nein, ich rücke nichts raus, aber anrufen mag ich nicht besonders falls noch mehr knifflige Frage auf mich zukommen sollten. Ich beantworte einfach deren Frage, daß ich nicht gearbeitet habe seit 1. Januar und daher keine Lohnsteuerkarte habe - da mache ich wohl nichts verkehrt mit dem einen Satz.
=//=am 20.08.2015 | 13:23
Ich rate Ihnen aber schon, dort anzurufen bzw. zu überprüfen, ob dieses Schreiben tatsächlich von IHRER ZUSTÄNDIGEN DRV kommt. Es gibt keine "kniffligen" Fragen, die Sie nicht beantworten könnten. Wenn überhaupt werden Sie lediglich gefragt, ob Sie arbeiten oder nicht. Das zu beantworten dürfte wirklich nicht allzu schwer sein. :-9
Schorscham 20.08.2015 | 18:51
Lohnsteuerkarten wurden übrigens zuletzt im Jahr 2010 herausgegeben. Seitdem werden die Daten papierlos per EDV an die Finanzbehörden gemeldet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026