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Experten-Antwort

Schulzeiten anrechnen lassen

von Markus01.07.2019 | 19:48
110 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, ich habe gestern gesehen, dass meine Zeiten meinerhochschulausbildung ohne Abschluss und die Zeiten der mittelschule 10 Jahr fehlen. Sind diese wie anrechnungsjahre geltend zu machen bzw lohnen sich freiwillige Beiträge fuer diese Zeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus,

aus meiner Sicht wurde Ihre Frage von W°lfgang bereits ausführlich beantwortet. Vielen Dank!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 01.07.2019 | 20:13
Hallo Markus, im Rahmen der ersten Kontenklärung/ab Alter 43 (wenn sonst noch keine Anlass dafür bestand) erhalten Sie von der DRV einen umfangreichen Fragenkatalog/Vordrucke mit Auflistung der ab 17. Lbj. ungeklärten Zeiten/"Lücken" im Versicherungskonto. Falls jünger, lassen Sie sich Zeit bis dahin, die MA DRV danken es Ihnen :-) Ansonsten sind diese Zeiten natürlich mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen (Anfang + Ende, auch ohne Abschluss) zu belegen, damit Sie ins Rentenkonto eingebaut werden können. Freiwillige Beiträge können Sie für schulische Ausbildungen 16. - 17. Lbj. und die ab 17 dann ÜBER 8 Jahre hinausgehenden Ausbildungszeiten nachzahlen - grundsätzlich nur bis Alter 45. Mit diesen freiwilligen Beiträgen von Mindestbeitrag (zz. mtl. 83,70 EUR) bis Höchstbeitrag (zz. mtl.1.246,20 Euro) können Sie auch die Rentenhöhe/Bewertung für 'andere' Rentenzeiten beeinflussen – negativ wie positiv. Da das sehr individuell ist, sollten Sie sich dazu eine Beratung vor gönnen. Und auch, was ggf. Ihr Steuerberater von freiwilligen Beitragsnachzahlungen hält, um ggf. sofort/verteilt über die Jahre, im Rahmen der möglichen Altersvorsorgeaufwendungen vom Finanzamt 'abschöpfbar' ist. Wie wichtig im Detail das sein kann (Beiträge für Mindestversicherungszeiten), erfahren Sie in diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erziehun… Gruß w.
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