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Experten-Antwort

Schwerbehindert und trotzdem bis 67 Arbeiten = höhere Rente?

von Gregor18.12.2023 | 13:32
1015 Ansichten
6 Antworten
Ich bin derzeit in der Altersteilzeit und wechsle in Kürze in die Freistellungsphase, die mit meinem 67 Lebensjahr endet, d.h. ich kann danach eine abschlagsfreie Rente beziehen. Nun sind bei mir kürzlich gesundheitliche Probleme aufgetreten und ein Antrag auf Schwerbehinderung läuft. Falls ich einen GdB von 50% bewilligt bekomme, könnte ich ja schon zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen (also mit 65), was natürlich wg. meiner ATZ-Regelung keinen Sinn macht. Daher ist die Frage: Hab ich einen finanziellen Vorteil bei der Rente, wenn ich trotz Schwerbehinderung erst mit 67 die Rente beziehe? Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitteilen, wenn ich bei Bewilligung sowieso schon in der Freistellungsphase der ATZ bin?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.12.2023 | 09:45

Sehr geehrter Gregor,

 

bei dem Rentenbeginn mit Ihrem 67. Lebensjahr ist jede Altersrente abschlagsfrei. Es gibt daher keinen besonderen finanziellen Vorteil aufgrund der Schwerbehinderung. Die Rente wird aus den Beiträgen bis zu Ihrem Rentenbeginn berechnet. 

Im Hinblick auf die Schwerbehinderung während der Freistellungsphase der ATZ besteht keine gesetzliche Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. 

5 Antworten

Ichsagmalsoam 18.12.2023 | 16:05
Wenn sie weiter arbeiten, zahlen sie ja auch weiterhin in die RV ein und erwerben Rentenpunkte.
hannaham 18.12.2023 | 16:38
Es sollte vom Altersteilzeitvertrag her nicht möglich sein, die Altersteilzeit weiterzuführen und gleichzeitig eine Rente zu bekommen, sodass sie keine Handlungsmöglichkeiten- oder bedarfe haben. An Ihrer Altersteilzeit ändert sich durch eine Schwerbehinderung nichts, da der Vertrag bereits geschlossen ist und läuft. Wenn Sie vor Beginn der Altersteilzeit bereits einen GdB von 50 gehabt hätten hätte es sich auf die Dauer der Altersteilzeit ausgewirkt, so kann es nichts mehr ändern. Als Schwerbehinderter hat man arbeitsrechtliche Vorteile (z.B. mehr Urlaubstage), daher könnte es sinnvoll sein, den GdB von 50 dem Arbeitgeber mitzuteilen. Für die Freistellungsphase sollte das aber auch keinen Unterschied machen. Der Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Regelaltersrente sind die zwei Jahre Beiträge aus der Altersteilzeit, die eingezahlt werden und ihre Rente erhöhen. Es macht also schon einen Unterschied, ob Sie zwei Jahre früher gehen oder nicht. Wie viel genau könnten Sie ausrechnen, wenn Sie die Höhe des RV-Beitrages aus der Altersteilzeit kennen (das RV-Brutto steht auf der Abrechnung).
Gregoram 21.12.2023 | 14:30
hannah schrieb

Es sollte vom Altersteilzeitvertrag her nicht möglich sein, die Altersteilzeit weiterzuführen und gleichzeitig eine Rente zu bekommen, sodass sie keine Handlungsmöglichkeiten- oder bedarfe haben. An Ihrer Altersteilzeit ändert sich durch eine Schwerbehinderung nichts, da der Vertrag bereits geschlossen ist und läuft. Wenn Sie vor Beginn der Altersteilzeit bereits einen GdB von 50 gehabt hätten hätte es sich auf die Dauer der Altersteilzeit ausgewirkt, so kann es nichts mehr ändern. Als Schwerbehinderter hat man arbeitsrechtliche Vorteile (z.B. mehr Urlaubstage), daher könnte es sinnvoll sein, den GdB von 50 dem Arbeitgeber mitzuteilen. Für die Freistellungsphase sollte das aber auch keinen Unterschied machen.

Der Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Regelaltersrente sind die zwei Jahre Beiträge aus der Altersteilzeit, die eingezahlt werden und ihre Rente erhöhen. Es macht also schon einen Unterschied, ob Sie zwei Jahre früher gehen oder nicht. Wie viel genau könnten Sie ausrechnen, wenn Sie die Höhe des RV-Beitrages aus der Altersteilzeit kennen (das RV-Brutto steht auf der Abrechnung).

Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich möchte garnicht gleichzeitig Rente und ATZ-Gehalt beziehen. Ich möchte mein ATZ Gehalt weiter bis 67 beziehen, wie es der Vertrag vorsieht. Danach könnte ich (Stand heute) in die Regelaltersrente ohne Abzüge gehen. Wenn ich jedoch ein GbB von 50% bekommen würde, würde ich damit ja 2 Jahre länger "arbeiten" (ATZ Freistellungsphase), als ich müsste. Bekomme ich dann automatisch mit 67 eine höhere Rente (0,5% pro Monat, also 12% mehr)?
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