Sehr geehrter Gregor,
bei dem Rentenbeginn mit Ihrem 67. Lebensjahr ist jede Altersrente abschlagsfrei. Es gibt daher keinen besonderen finanziellen Vorteil aufgrund der Schwerbehinderung. Die Rente wird aus den Beiträgen bis zu Ihrem Rentenbeginn berechnet.
Im Hinblick auf die Schwerbehinderung während der Freistellungsphase der ATZ besteht keine gesetzliche Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Es sollte vom Altersteilzeitvertrag her nicht möglich sein, die Altersteilzeit weiterzuführen und gleichzeitig eine Rente zu bekommen, sodass sie keine Handlungsmöglichkeiten- oder bedarfe haben. An Ihrer Altersteilzeit ändert sich durch eine Schwerbehinderung nichts, da der Vertrag bereits geschlossen ist und läuft. Wenn Sie vor Beginn der Altersteilzeit bereits einen GdB von 50 gehabt hätten hätte es sich auf die Dauer der Altersteilzeit ausgewirkt, so kann es nichts mehr ändern. Als Schwerbehinderter hat man arbeitsrechtliche Vorteile (z.B. mehr Urlaubstage), daher könnte es sinnvoll sein, den GdB von 50 dem Arbeitgeber mitzuteilen. Für die Freistellungsphase sollte das aber auch keinen Unterschied machen.
Der Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Regelaltersrente sind die zwei Jahre Beiträge aus der Altersteilzeit, die eingezahlt werden und ihre Rente erhöhen. Es macht also schon einen Unterschied, ob Sie zwei Jahre früher gehen oder nicht. Wie viel genau könnten Sie ausrechnen, wenn Sie die Höhe des RV-Beitrages aus der Altersteilzeit kennen (das RV-Brutto steht auf der Abrechnung).
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich möchte garnicht gleichzeitig Rente und ATZ-Gehalt beziehen. Ich möchte mein ATZ Gehalt weiter bis 67 beziehen, wie es der Vertrag vorsieht. Danach könnte ich (Stand heute) in die Regelaltersrente ohne Abzüge gehen. Wenn ich jedoch ein GbB von 50% bekommen würde, würde ich damit ja 2 Jahre länger "arbeiten" (ATZ Freistellungsphase), als ich müsste. Bekomme ich dann automatisch mit 67 eine höhere Rente (0,5% pro Monat, also 12% mehr)?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.