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Experten-Antwort

Schwerbehindertenausweis läuft vor Geburtstag ab und Flex Rente, Schwerbehinderten Rente

von Anja 26.08.2025 | 12:56
269 Ansichten
17 Antworten
Guten Tag, mein Schwerbehindertenausweis ist bis 06 26 gültig. Für den Fall dass der nicht verlängert wird, ich habe in 09 26 mein 62. Geburtstag und würde gerne in Schwerbehindertenrente gehen. Ich habe von einer Kulanzregelung gehört, dass man auch drei Monate später noch in Rente gehen kann? Ist das so? Und wenn ja, hätte ich gerne gewusst, ob ich die Schwerbehindertenrente auch als Flex Rente beantragen kann. Außerdem hätte ich gerne gewusst, wie ich denn Andi die Antwort komme, weil ich hier ja keine E-Mail-Adresse hinterlasse.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2025 | 06:54

Guten Tag Anja,

die Schwerbehinderteneigenschaft muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen, sie liegt grundsätzlich bis zum Eintritt der Bindungswirkung des die Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides vor. Wird gegen den die Schwerbehinderung aufhebenden Bescheid ein Rechtsbehelf eingelegt, bleibt die Schwerbehinderteneigenschaft durch diesen Rechtsbehelf zunächst erhalten, sodass auch die Anspruchsvoraussetzung „als schwerbehinderter Mensch anerkannt“ weiterhin erhalten bleibt.

Diese Anspruchsvoraussetzung ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn für den ursprünglichen - die Schwerbehinderung aufhebenden - Bescheid Bindungswirkung eintritt.

Hat sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert und wurde deshalb der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft aufgehoben, besteht für eine Übergangszeit, die sogenannte Schonfrist beziehungsweise Schutzfrist, die Schwerbehinderteneigenschaft weiter. Die Schonfrist bzw. Schutzfrist endet am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

 

Sofern Sie nicht mehr im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind, muss durch die zuständige Stelle bescheinigt werden, dass zum beantragten Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.  

16 Antworten

Lupeam 26.08.2025 | 13:19
Alles kein Problemam 26.08.2025 | 13:33
Selbst wenn Ihr Schwerbehinderten-Eigenschaft zum Juni 2026 ausläuft und nicht verlängert wird, sollte diese drei-Monatsfrist von Juli bis September 2026 noch gelten. Aber wenn Sie erst im September 2026 62 Jahre alt werden, äre der früheste Rentenbeginn erst der 1. Oktober, also dafür zu spät. Aber das ist nicht wirklich schlimm. Stellen Sie den Verlängerungsantrag (aber nicht zu früh) und warten ab. Wahrscheinlich meldet sich das Versorgungsamt aber selber schon bei Ihnen im Frühjahr 2026. Falls der SB-Status tatsächlich aberkannt werden sollte, reichen Sie innerhalb 1 Monats nach Zugang der Aberkennung einen schriftlichen Widerspruch ein, am besten per Einschreiben. Bis darüber entschieden ist, gehen dann i.d.R. etliche Monate ins Land. Und wenn dann der Oktober noch nicht erreicht ist und der Widerspruch abgelehnt würde, können Sie immer noch kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. Und bis zu einem rechtsgültigen Urteil vergingen dann viele Monate, eher ein Jahr oder länger. Sie könnten also auch dann ganz unbeschwert in die SB-Rente zum 1.10.2026 gehen, weil der SB-Status weiterhin gültig ist, mindestens bis nach einer rechtwirksamen Aberkennung vor dem Sozialgericht. UNnd wenn Sie in der SB-REnte sind ab dem 1.10.2026, könnte Ihnen eine späetre Aberkennung völlig egal sein. Einmals SB-Rente, immer SB-Rente. https://www.sovd-ploen.de/aktuelles/meldung/heilungsbewaehrung-k…
Teilrente?am 26.08.2025 | 13:36
Was meinen Sie mit Flexrente? Eine SB-Rente können Sie auch als Teilrente beziehn (zwischen 10 % und 99,9 Prozent) Eine Teilrente macht aber nur in wenigen Aunahmen überhaupt Sinn.
Passt schon!am 26.08.2025 | 13:41
Anjaam 26.08.2025 | 13:53
Alles kein Problem schrieb

Selbst wenn Ihr Schwerbehinderten-Eigenschaft zum Juni 2026 ausläuft und nicht verlängert wird, sollte diese drei-Monatsfrist von Juli bis September 2026 noch gelten. Aber wenn Sie erst im September 2026 62 Jahre alt werden, äre der früheste Rentenbeginn erst der 1. Oktober, also dafür zu spät.

Aber das ist nicht wirklich schlimm.

Stellen Sie den Verlängerungsantrag (aber nicht zu früh) und warten ab. Wahrscheinlich meldet sich das Versorgungsamt aber selber schon bei Ihnen im Frühjahr 2026.

Falls der SB-Status tatsächlich aberkannt werden sollte, reichen Sie innerhalb 1 Monats nach Zugang der Aberkennung einen schriftlichen Widerspruch ein, am besten per Einschreiben. Bis darüber entschieden ist, gehen dann i.d.R. etliche Monate ins Land. Und wenn dann der Oktober noch nicht erreicht ist und der Widerspruch abgelehnt würde, können Sie immer noch kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. Und bis zu einem rechtsgültigen Urteil vergingen dann viele Monate, eher ein Jahr oder länger.

Sie könnten also auch dann ganz unbeschwert in die SB-Rente zum 1.10.2026 gehen, weil der SB-Status weiterhin gültig ist, mindestens bis nach einer rechtwirksamen Aberkennung vor dem Sozialgericht. UNnd wenn Sie in der SB-REnte sind ab dem 1.10.2026, könnte Ihnen eine späetre Aberkennung völlig egal sein. Einmals SB-Rente, immer SB-Rente.

https://www.sovd-ploen.de/aktuelles/meldung/heilungsbewaehrung-kurz-vor-der-rente-was-ist-zu-zu-tun

Leider hat sich das Amt jetzt schon gemeldet, und das ist ja ein Jahr vorher. Ich habe im Verlängerung und Überprüfung gebeten, aber wenn das nicht durchgeht muss ich ja jetzt schon Widerspruch einlegen, was wenn der abgelehnt wird, dann könnte ich nicht in schwerbehindertenrente gehen, oder?
Schadeam 26.08.2025 | 14:05
Anja schrieb

Leider hat sich das Amt jetzt schon gemeldet, und das ist ja ein Jahr vorher. Ich habe im Verlängerung und Überprüfung gebeten, aber wenn das nicht durchgeht muss ich ja jetzt schon Widerspruch einlegen, was wenn der abgelehnt wird, dann könnte ich nicht in schwerbehindertenrente gehen, oder?

Wenn auch das Klageverfahren vor Oktober 2026 abgeschlossen sein sollte, sind Sie halt am 01.10.26 nicht schwerbehindert. Dann wäre das halt blöd für Sie gelaufen. Aber noch läuft ja erst der Antrag, es blieben noch Widerspruch und Klage. Abwarten und Tee trinken
Alles kein Problemam 26.08.2025 | 14:25
Anja schrieb

Leider hat sich das Amt jetzt schon gemeldet, und das ist ja ein Jahr vorher. Ich habe im Verlängerung und Überprüfung gebeten, aber wenn das nicht durchgeht muss ich ja jetzt schon Widerspruch einlegen, was wenn der abgelehnt wird, dann könnte ich nicht in schwerbehindertenrente gehen, oder?

Wenn Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Und dann , wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird, wohl wieder 1 Monat Zeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Diese Widerspruchsfrist wird in den Bescheiden auch jeweils genannt. Bei der Klage können VdK oder SoVD helfen. Das Kostenrisiko ist dabei begrenzt. In der ersten Instanz kostet das beim VdK maximal rund 450 bis 5o0 Euro (genauers erfahren Sie dort), und das auch nur, falls man die Klage verliert. Oder einen Anwalt beauftragen, das aber am besten eher mit einer schon bestehenden Restschutzversicherung. Sonst kann das recht teuer werden. Es geht auch ohne Rechtsvertretung, wenn man sich das zutraut, ist aber wohl eher nicht ratsam. Aber jetzt warten Sie doch einfach mal das Verfahren ab und beeilen Sie sich nicht(!), angeforderte Unterlagen einzureichen.
Ist Schwerbehinderung etwa ein Privileg?am 26.08.2025 | 14:25
Anja schrieb

Leider hat sich das Amt jetzt schon gemeldet, und das ist ja ein Jahr vorher. Ich habe im Verlängerung und Überprüfung gebeten, aber wenn das nicht durchgeht muss ich ja jetzt schon Widerspruch einlegen, was wenn der abgelehnt wird, dann könnte ich nicht in schwerbehindertenrente gehen, oder?

Tja, Wunderlösungen gibt es für Sie auch nicht. Wenn Sie zum entsprechenden Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr als schwerbehindert gelten, sollten Sie zunächst mal froh darüber sein, auch wenn Sie rentenrechtlich die Vorteile einer Schwerbehinderung nicht mehr nutzen können. Gesundheit ist das höhere Gut. Darüber sollten Sie mal ernsthaft nachdenken.
Schwerbehinderung etwa ein Privileg?am 26.08.2025 | 14:39
Ist Schwerbehinderung etwa ein Privileg? schrieb

Tja, Wunderlösungen gibt es für Sie auch nicht. Wenn Sie zum entsprechenden Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr als schwerbehindert gelten, sollten Sie zunächst mal froh darüber sein, auch wenn Sie rentenrechtlich die Vorteile einer Schwerbehinderung nicht mehr nutzen können. Gesundheit ist das höhere Gut. Darüber sollten Sie mal ernsthaft nachdenken.

PS: und Vorsicht, ich bin ein dauerangepisster Volltrottel, der von absolut nichts 'ne Ahnung hat. Darum pöble ich hier halt mit dem immer gleichen Geblöke rum, weil es zu mehr bei mir einfach nicht reicht. So bin ich halt, bei mir ist Hopfen und Malz verloren.
Geht nichtam 26.08.2025 | 14:54
Anja schrieb

Leider hat sich das Amt jetzt schon gemeldet, und das ist ja ein Jahr vorher. Ich habe im Verlängerung und Überprüfung gebeten, aber wenn das nicht durchgeht muss ich ja jetzt schon Widerspruch einlegen, was wenn der abgelehnt wird, dann könnte ich nicht in schwerbehindertenrente gehen, oder?

Sie können nicht schon im Vorfeld Widerspruch einlegen, weil der Widerspruch sich auf einen Verwaltungsakt beziehen muss. Begründen könnten Sie den zum jetzigen Zeitpunkt erst recht nicht
Ignoranz ist der Trotz der Dummen und Arroganz ihr vermeintlicher Stolzam 26.08.2025 | 16:19
Ist Schwerbehinderung etwa ein Privileg? schrieb

Tja, Wunderlösungen gibt es für Sie auch nicht. Wenn Sie zum entsprechenden Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr als schwerbehindert gelten, sollten Sie zunächst mal froh darüber sein, auch wenn Sie rentenrechtlich die Vorteile einer Schwerbehinderung nicht mehr nutzen können. Gesundheit ist das höhere Gut. Darüber sollten Sie mal ernsthaft nachdenken.

Wenn Sie persönlich gerne ohne Not auf 7,2 Prozent Ihrer Altersrente verzichten können und wollen, bitte sehr. Das gilt aber für die allermeisten angehenden Rentner nicht! Das hat mit Wundern rein gar nichts zu tun, sondern schlicht mit den anzuwendenden Gesetzen.
Ertappt!am 26.08.2025 | 16:25
Schwerbehinderung etwa ein Privileg? schrieb

PS: und Vorsicht, ich bin ein dauerangepisster Volltrottel, der von absolut nichts 'ne Ahnung hat.

Darum pöble ich hier halt mit dem immer gleichen Geblöke rum, weil es zu mehr bei mir einfach nicht reicht.

So bin ich halt, bei mir ist Hopfen und Malz verloren.

Ah endlich wieder der Volltrottel mit seinem unterirdischen Sprachschatz, der unter von anderen genutzten Wunschnamen seinen Mist zum Besten gibt, ohne auch nur ein Minimum an fachlichen Wissen zu besitzen.
Lieber schwerbehindert?am 26.08.2025 | 16:31
Ignoranz ist der Trotz der Dummen und Arroganz ihr vermeintlicher Stolz schrieb

Wenn Sie persönlich gerne ohne Not auf 7,2 Prozent Ihrer Altersrente verzichten können und wollen, bitte sehr.

Das gilt aber für die allermeisten angehenden Rentner nicht!

Das hat mit Wundern rein gar nichts zu tun, sondern schlicht mit den anzuwendenden Gesetzen.

Nein ist klar, Sie sind lieber schwerbehindert statt gesund um Abschläge von 7,2% Rente zu sparen? Merken Sie eigentlich nicht, wie dumm und lebensfremd Ihre Einstellung ist? Es gibt eben noch etwas wichtigeres als Geld und das ist z.B. Gesundheit. Sie haben eine falsche Vorstellung vom Leben. Außerhalb der Anonymität würde ich Sie auslachen.
Zoraam 26.08.2025 | 17:43
Sie haben doch sowieso noch drei Monate Bestandsschutz nach dem Auslaufen. Reicht doch also locker
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