Hallo Berthold H.,
„KSC“ hat es im Grunde schon zutreffend dargestellt:
Beziehen Sie aktuell eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, so verbleibt es grundsätzlich bei dieser Altersrente. Eine Umwandlung in eine andere Altersrente findet dann nicht mehr statt.
Beziehen Sie aktuell eine Erwerbsminderungsrente, so wird diese mit Erreichen der Regelaltersgrenze „von Amts wegen“ in eine Regelaltersrente umgewandelt. Am Zahlbetrag der Rente ändert sich aber in den allermeisten Fällen auch hier nichts mehr.