Mit der Rentenreform zum 1.1.1972 wurde erstmalig eine Altersrente für Schwerbehinderte eingeführt. Die Gründe, die den Gesetzgeber damals veranlasst haben, den Leistungskatolog um diese Rentenart zu erweitern, sind nur aus der damaligen Gestzesbegründung ersichtlich. Diese liegt jedoch der Sachbearbeitung nicht vor.