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Schwerbehindertenrente

von strof26.02.2008 | 21:53
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Seit wann gibt es eigentlich die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte nach § 37 SBG VI und was war der Anlass für ihre Einführung?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit der Rentenreform zum 1.1.1972 wurde erstmalig eine Altersrente für Schwerbehinderte eingeführt. Die Gründe, die den Gesetzgeber damals veranlasst haben, den Leistungskatolog um diese Rentenart zu erweitern, sind nur aus der damaligen Gestzesbegründung ersichtlich. Diese liegt jedoch der Sachbearbeitung nicht vor.

14 Antworten

Nixam 27.02.2008 | 10:58
Das Gesetz gibt es seit dem 01.01.1992. Anlass der Einführung war die Tatsache, dass Erwerbsgeminderte nach § 43/44 SGB VI Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, die regelmässig als Rente auf Dauer bis zum Altersrentenalter gezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann ein Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte nach § 37 SGB VI. Tatsache ist, dass Schwerbehinderte aufgrund Ihrer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keine Beschäftigung haben, also arbeitslos sind. Diesen einen gleitenden Übergang in die Altersrente - für Schwerbehidnerte und Erwerbsgeminderte - zu ermögliche, ist Ziel des § 37 SGB VI gewesen. Nix
Heinricham 27.02.2008 | 11:10
Hallo Nix, richtig ist natürlich, dass die Rente nach § 37 SGB VI erst ab 1.1.1992 möglich ist. Die Alersrente für Schwerbehinderte gab es aber auch nach dem alten RVO-Recht (§ 1248). Meiner Erinnerung nach wurde diese Rentenart 1973, stufenweise, zunächst für 62-jährige, dann für 61, 60-jährige eingeführt. mfg Heinrich
Rosannaam 27.02.2008 | 10:37
Hallo strof, es gab in den letzten 20 Jahren so viele Rentenreformen und Rechtsänderungen! Bereits nach der alten, bis 31.12.1991 geltenden Reichsversicherungsordnung - RVO - gab es diese Altersrente (§ 1248 Abs. 1 RVO), spätestens ab 01.01.1984 nach dem Haushaltsbegleitgesetz 1984! Seit dem 01.01.1992 nach dem Rentenreformgesetz (Wegfall der Bestimmungen nach der Reichsversicherungsordnung -RVO -) und der Einführung des Sozialgesetzbuches VI wurde dies in die §§ 37, 236 a SGB VI übernommen. Was der Anlass zur Einführung dieser und anderer VORZEITIGER Altersrenten (also vor dem 65. Lebensjahr) war, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ist doch aber auch völlig uninteressant. Es wurden nach 1956 zunächst "Invaliditätsrenten" gezahlt, durch Gesetzesreformen wurden aus diesen bestimmte Rentenarten "geformt", speziell eben auch verschiedene Altersrentenarten (heutige AR für schwerbehinderte Menschen, für langjährig Versicherte, für Frauen, für Arbeitslose - alle im § 1248 RVO aufgeführt!). MfG Rosanna.
Nixam 27.02.2008 | 11:09
§ 1 Schwerbehindertengesetz: Schwerbehindert ist, wer mindestens einen Grad der Behinderun von 50% hat oder mindestens 30% Schwerbehinderung hat und Schwerbehinderten gleichgestellt auf Antrag ist. Diese Personen geniessen auf dem Arbeitsmarkt einen besonderen Kündigungsschutz und können nur mit Genehmegung des Versorgungsamtes gekündigt werden. Sind diese dann auch noch mindestens 60 Jahre alt, stellt diesen Personenkreis kein Arbeitgeber ein, weil er ihnen nur schwer bzw. nicht mehr kündigen kann. Also stellt ein Arbeitgeber diesen Personenkreis erst garnicht ein. Deshalb sind diese Personen - Schwerbehinderte - besonders von Arbeitslosigkeit gefährdet, wenn Sie einmal ihren Job vor dem 60. Lebensjahr verloren haben. Deshalb erhalten Schwerbehinderte - die wirklich Grad der Behinderung 50 haben!! - die Möglichkeit, eine Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Bei den Erwerbsgeminderten, welche ohnehin schon Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, ist dieser Paragraph - pro forma - mitaufgenommen worden.
Heinricham 27.02.2008 | 11:31
Das freut mich zu hören Gruß Heinrich
Nixam 27.02.2008 | 11:15
Hallo Heinrich! Sie sind schon ein Mensch der Alten Schule. Schön, dass Sie sich in der RVO noch so gut auskennen! Danke für Ihren RVO-Ausschwenker! Solche Freunde braucht dieses Forum auch ab und zu. :-) Nix
Rosannaam 27.02.2008 | 11:15
Der § 1248 RVO wurde zum 01.01.1984 nur in Abs. 5 + 7 (Wartezeit für das Altersruhegeld mit 65) geändert. Eine stufenweise Anhebung gab es damals im RVO-Recht noch nicht. Laut § 1248 Abs. 1 RVO erhielt Altersruhegeld auf Antrag der Versicherte, der das 63. Lebensjahr vollendet hat (heutige AR für langjährig Versicherte) ODER der das 60. Lebensjahr vollendet hat und in diesem Zeitpunkt anerkannter Schwerbehinderter im Sinne des ...... SchwBG ... oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2 RVO) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs 2 RVO) ist, wenn die Wartezeit nach Abs. 7 Satz 1 (von 35 Versicherungsjahren) erfüllt ist. Erst ab 01.01.2001 gab es eine stufenweise Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen (§ 41 SGB VI).
Heinricham 27.02.2008 | 11:54
Hallo Rosanna, es richtig, dass es damals keine stufenweise Anhebung der Altersgrenzen gab. Im Gegenteil, die Altersgrenzen wurden gesenkt. Mit der Einführung der neuen Rentenart "Altersrente für Schwerbehinderte" wurde diese Altersgrenze zunächst auf 62 Jahre, dann auf 61 Jahre und erst dann auf 60 Jahre festgesetzt. mfg Heinrich
Wolfgangam 27.02.2008 | 12:09
Richtig, die flexible Altersrente für Schwerb.,BU/EU wurde durch das RRG 1972 eingeführt (62) und 1978/79 auf 61/60 gesenkt. Mit dem RRG 1972 wurde auch die flexible Altersgrenze für langjährig Versicherte 'erfunden' (63). Gründe: ? Die Öl-/Wirtschaftskrise Anfang der 70er mag einer gewesen sein, um über diesen Weg aus der Beschäftigung (statt Entlassung) in Rente gehen zu können. Frühverrentung über Alo war eben noch nicht so in Mode. (Hat den keiner mehr die Gesetzesbegründung dazu ? ;-) Gruß w.
Heinricham 27.02.2008 | 12:31
Hallo Wolfgang, die Begründung für die Gesetzesänderung habe ich leider auch nicht mehr. mfg Heinrich
strofam 27.02.2008 | 15:48
Hallo, vielen Dank allen, die auf meine Fragen geantwortet haben. Freut mich, dass sich nun doch welche gemeldet haben. So kann ich nun aufgrund der Datumsangaben leichter weiterrecherchieren. Mit freundlichen Grüßen strof
Heinricham 27.02.2008 | 17:35
Hallo Experte, ich glaube es war 1.1.1973. Aber "strof" ist dies wohl ohnehin egal. Gruß Heinrich
strofam 28.02.2008 | 11:19
Hallo Heinrich, stimmt! bei meinen weiteren Recherchen stiess ich auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes mit den von mir erwünschten Angaben. wen' s interessiert, siehe http://lexetius.com/2006,1854 Absatz 25 bis 40 Gruß strof
Heinricham 28.02.2008 | 16:48
Hallo Strof, ich hätte nicht gedacht, dass in einem BSG-Urteil die historische Entwicklung der Altersrenten so ausführlich dargestellt wird. !! Respekt für Ihre Recherchen. Gruß Heinrich
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