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Experten-Antwort

Schwerbehinderung - Erwerbsminderung

von Reinhard1012.08.2015 | 22:33
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Geboren Dezember 1956 474 belegungsfähige Kalendermonate gearbeitet Erwerbsminderung 50% (es wird jedoch keine Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen) Schwerbehinderungsgrad 50% Folgende Fragen habe ich: 1.) Wie stelle ich mich finanziell besser, wenn ich mit 60 Jahren und 10 Monaten aufgrund der Schwerbehinderung die Rente beantrage oder aber zum gleichen Zeitpunkt die volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehme? 2. Seit dem Eintritt in die Erwerbsminderung erhalte ich leider keinen Rentenauszug mehr. Kann ich diesen auch beantragen wenn ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhard 10, schließe mich der Antwort von „Schade“ an und empfehle Ihnen sich zwei schriftliche Probeberechnungen von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zukommen zu lassen. Grundsätzlich dürfte die volle Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als die Rente wegen Schwerbehinderung, da durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Zurechnungszeit ausgeweitet wurde. Ich gehe davon aus, dass medizinisch vor 4 Jahren lediglich die „Teilerwerbsminderung“ festgestellt wurde. Ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit der erweiterten Zurechnungszeit bewilligt wird, ist abhängig von einer Anerkennung der vollen Erwerbsminderung. Die Rentenbeiträge der letzten 4 Jahre würden bei einer jetzt festzustellenden vollen Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich nicht ins Gewicht fallen, da sie zeitgleich mit der Zurechnungszeit der schon festgestellten Teilerwerbsminderungsrente liegen. Das gilt auch für die Berechnung der Altersrente wegen Schwerbehinderung, die allerdings ohne eine weiteres med. Ermittlungsverfahren gewährt werden könnte sofern die anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn noch vorliegt.

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4 Antworten

Reinhard10am 13.08.2015 | 00:37
Danke für die Antwort - anbei meine Fragen / Bemerkungen zu Ihren Aussagen: zu 1) Von wem kann ich mir denn die erwähnten Probeberechnungen schicken lassen. zu 2) Die Berechnung der 50% Erwerbsminderungsrente ist schon 4 Jahre her. Wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes wird die hälftige Erwerbsminderungsrente jedoch derzeit nicht gezahlt. Ich dachte wenn die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird werden meine Rentenbeiträge die ich die letzten 4 Jahre gezahlt habe ebenfalls berücksichtigt. Außerdem hat sich nach meinem Kenntnisstand in der letzten Zeit an der Berechnung etwas geändert.
Schadeam 12.08.2015 | 23:08
zu 1) lassen Sie sich entsprechende Probeberechnungen schicken, dann wissen Sie es. zu 2) Wozu brauchen Sie noch einen Rentenauszug wenn Sie bereits den Rentenanspruch haben?
Schadeam 13.08.2015 | 06:47
1) Sie schreiben dorthin, woher Sie auch in der Vergangenheit, Rentenauskünfte, den Rentenbescheid, etc. erhalten haben (hätte man auch selbst draufkommen können). 2) Sobald jemand einen Rentenanspruch hat, gibts keine automatischen Berechnungen mehr. Somit schreiben Sie hin, wenn Sie was wissen wollen -siehe 1)
Reinhard10am 13.08.2015 | 21:42
Vielen Dank für die kompetenten Beiträge, Sie haben mir sehr geholfen
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