Hallo Brigitte,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann beim Geburtsjahr 1960 vorzeitig ab 61 Jahren + 4 Monaten mit einer dauerhaften Minderung in Höhe von 10,8% in Anspruch genommen werden. Abschlagsfrei erst ab 64 Jahren + 4 Monaten.
Die weiteren Bedingungen sind folgende:
- das Vorliegen einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im
Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
- die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren
Die Zahlung als Vollrente erfolgt nur, wenn die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung