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Experten-Antwort

Schwerbehinderung und Altersrente

von Brigitte10.01.2022 | 18:12
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab welchem Jahr kann man , wenn man 1960 geboren ist und einen Grad der Behinderung von 50 hat, in die Altersrente gehen? Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann beim Geburtsjahr 1960 vorzeitig ab 61 Jahren + 4 Monaten mit einer dauerhaften Minderung in Höhe von 10,8% in Anspruch genommen werden. Abschlagsfrei erst ab 64 Jahren + 4 Monaten.

Die weiteren Bedingungen sind folgende:

- das Vorliegen einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im

Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

- die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren

Die Zahlung als Vollrente erfolgt nur, wenn die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

W°lfgangam 10.01.2022 | 18:41
Hallo Brigitte, mit 61 Jahren + 4 Monaten ist diese Altersrente mit einem Abschlag von 10,8 % möglich ...könnte - je nach Geburtsdatum – schon im letzten Jahr erreicht/oder jetzt im Frühjahr. Voraussetzung: Sie haben dann die erforderlichen 35 Jahre Versicherungszeit erreicht und GdB 50 liegt zum Beginn der Rente vor. Abschlagsfrei ist diese Rente erst 3 Jahre später möglich = 65 + 4. Nebenbei: steht alles in der Rentenauskunft AUF DEN PUNKT/GENAUES RENTENBEGINNDATUM drin, die Ihnen die DRV seit Alter 55 alle 3 Jahre in den Briefkasten legt ...einfach dort den halbseitigen Abschnitt G: "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" mal nachlesen. Gruß w. PS: wieder ein Fall von Papierverschwendung und Postgebühren ;-))
Knuffelam 10.01.2022 | 18:42
Hallo Brigitte, das können Sie sich im Rentenrechner selber online ausrechnen. abschlagsfrei 2024. Monat Je nach Geburtsmonat https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Knuffelam 10.01.2022 | 18:56
Gesetz dem Fall, die Jahre sind erreicht und sie wären erst im Dezember geboren, dann ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst am 01.04.2025
Knuffelam 10.01.2022 | 18:48
Warum nur? Es war eine einfache Frage nach dem Jahr. Ich bin 1965 geboren und kann abschlagsfrei in die Schwerbeschädigtenrente mit 65.
Knuffelam 10.01.2022 | 21:36
Und 65 + 4 ist einfach falsch.
Knuffelam 10.01.2022 | 21:34
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Gesetz dem Fall, die Jahre sind erreicht und sie wären erst im Dezember geboren, dann ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst am 01.04.2025
@Knuffel: Mach hier bitte keinen 3-fachen Schuhplattlertanz mit abschlagsfreier Soft-Sohle. Es wurde nach dem Beginn der Altersrente bei GdB 50 gefragt. Alles andere/zusätzliche ist bereits gesagt ;-) Gruß w.
Mäßigen Sie sich einfach mal in ihrer Ausdrucksweise. Wenn ich hier frage, wann ich in Rente gehen kann, dann will ich keine Rechenexempel sondern ein Datum oder einen Hinweis wo ich es ausrechnen kann.
W°lfgangam 10.01.2022 | 21:19
Ab welchem Jahr kann man , wenn man 1960 geboren ist und einen Grad der Behinderung von 50 hat, in die Altersrente gehen? Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gesetz dem Fall, die Jahre sind erreicht und sie wären erst im Dezember geboren, dann ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst am 01.04.2025
@Knuffel: Mach hier bitte keinen 3-fachen Schuhplattlertanz mit abschlagsfreier Soft-Sohle. Es wurde nach dem Beginn der Altersrente bei GdB 50 gefragt. Alles andere/zusätzliche ist bereits gesagt ;-) Gruß w.
Schadeam 11.01.2022 | 08:07
Da hat @knuffel Recht - bei Jg 60 ist die AR für Schwerbehinderte ab 64+4 abschlagsfrei. 65+4 war wohl ein Tippfehler von @W*lfgang, so was kommt vor, oder ist Ihnen so was "Schreckliches" noch nie passiert. :)
Knuffelam 11.01.2022 | 13:14
Und 65 + 4 ist einfach falsch.
Da hat @knuffel Recht - bei Jg 60 ist die AR für Schwerbehinderte ab 64+4 abschlagsfrei. 65+4 war wohl ein Tippfehler von @W*lfgang, so was kommt vor, oder ist Ihnen so was "Schreckliches" noch nie passiert. :)
Wer hat denn hier zuerst arrogant geschrieben. Vielleicht lesen Sie nochmal.
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