Hallo User Unwissende,
in dem von Ihnen zitierten Artikel wird auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Jahrgang 1955 hingewiesen. Dieser Jahrgang kann diese Altersrente ohne Abschläge mit einem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monate ohne Abschläge ab diesem Jahr in Anspruch nehmen, wenn sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Versicherte die Jahrgang 1959 sind können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, zum Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mindestens 50% und ein Lebensalter von 64 und 2 Monaten haben.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann der Jahrgang 1959 dann in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist und ein Lebensalter von 64 und zwei Monaten haben.
Sie haben bei beiden Rentenarten den gleichen, abschlagsfreien Rentenbeginn. Es kommt nur darauf an, für welche Rentenart Sie später die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie konkret wissen wollen, wann Sie mit und ohne Abschläge in Rente gehen können, empfehlen wir Ihnen, eine ausführliche Beratung in der nächsten Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.
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