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Experten-Antwort

Schwerbehinderung und besonders langjährig Versicherte/abschlagsfrei

von Unwissende23.04.2018 | 08:53
382 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Mitleser, Ich habe eben diesen Beitrag entdeckt https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fuer-besonders-langja… Da ich mich bislang noch nicht so sehr mit der Rentenfrage beschäftigt habe,aber einen Schwerbehindertenausweis habe und aktuell dank Kinder, schon Beitrags-, Anrechnungs-, Berücksichtigungszeiten von mehr als 40 Jahren habe, frage ich mich, ob ich. von den im Beitrag erwähnten 63,5 Jahren ausgehend, auch noch 2 Jahre früher wg. Schwerbehinderung abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ich bin jahrgang 1959 und teilweise erwerbsgemindert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Unwissende,

in dem von Ihnen zitierten Artikel wird auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Jahrgang 1955 hingewiesen. Dieser Jahrgang kann diese Altersrente ohne Abschläge mit einem Lebensalter von 63 Jahren und 6 Monate ohne Abschläge ab diesem Jahr in Anspruch nehmen, wenn sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

Versicherte die Jahrgang 1959 sind können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, zum Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mindestens 50% und ein Lebensalter von 64 und 2 Monaten haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann der Jahrgang 1959 dann in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist und ein Lebensalter von 64 und zwei Monaten haben.

Sie haben bei beiden Rentenarten den gleichen, abschlagsfreien Rentenbeginn. Es kommt nur darauf an, für welche Rentenart Sie später die Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie konkret wissen wollen, wann Sie mit und ohne Abschläge in Rente gehen können, empfehlen wir Ihnen, eine ausführliche Beratung in der nächsten Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Unwissendeam 23.04.2018 | 09:35
Ja, die Abschläge habe ich. Aber man braucht ja keine neuen dazu, und bei mir betrifft es ja nur die halbe Rente ...
Fortitude oneam 23.04.2018 | 09:13
Hallo Unwissende, dieser Artikel ist sehr verlockend, aber nur wenige Menschen können davon profitieren. Sie schreiben zum Schluss, dass Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Demnach haben Sie jetzt bereits Abschläge und auch für immer. Ich habe mich damit abgefunden. Bin voll erwerbsgemindert mit 10,8% Abschläge. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Unwissendeam 23.04.2018 | 11:31
Danke, das werde ich dann wohl machen, wobei ich von der DRV einen Termin Anfang 2022 schriftlich bestätigt bekommen habe. Also deutlich früher. Auch auf Nachfrage wurde das nochmals bestätigt. Mit Abschlägen halt ...
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