Hallo Manuela,
entscheidend ist hier das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (nur) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Diese ist nach Ihren Schilderungen gegeben.
Soweit Ihnen ein Bescheid über einen rückwirkenden Wegfall dieser Schwerbehinderteneigenschaft zugehen sollte, können Sie Widerspruch und ggf. Klage gegen diese Entscheidung einlegen. Die Schwerbehinderteneigenschaft bleibt dann (mindestens) für die Dauer des Verfahrens bestehen.
Eine Nachprüfung erfolgt von Amts wegen, die können Sie njcht verhindern, die müssen Sie auch nicht beantragen.
Der anerkannte GdB reicht nur bis kurz nach Beginn der Rente wegen Schwerbehinderung. Ich empfehle Ihnen eine Beratung z.B. beim VdK . Ist es denn sicher, dass die beantragte Rente gewährt wird, wenn sich die Zeiträume fast überschneiden ?
Eine Nachprüfung erfolgt von Amts wegen, die können Sie njcht verhindern, die müssen Sie auch nicht beantragen.
Der anerkannte GdB reicht nur bis kurz nach Beginn der Rente wegen Schwerbehinderung. Ich empfehle Ihnen eine Beratung z.B. beim VdK . Ist es denn sicher, dass die beantragte Rente gewährt wird, wenn sich die Zeiträume fast überschneiden ?
Sie schreiben: "Eine Schwerbehinderung mit 60% bis zum 17.7.2025 liegt vor (lt. SWB-Ausweis). Damit würde ich 3 Jahre Rentenabschläge umgehen."
Nein, mit einer SB-Rente können Sie nur 2 Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze OHNE Abschläge in Rente gehen, aber NICHT 3 Jahre.
Wenn Sie 3 Jahre früher gehen, haben Sie Abschläge von 3,6 Prozent (12 Monate x 0,3 Prozent).
siehe Antwort von Klarer Fall.
Voraussetzungen für SB Rente sihe z.B.www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html
Es gilt der anerkannte SB Grad zu Rentenbeginn.
Danke, gut zu wissen, auch wenn es mich selber in der Form nicht betreffen wird. Nicht nur, weil ich ( noch ) keinen GdB von mindestens 50 habe, sondern weil mein bereits anerkannter GdB unbefristet gilt.
Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.
Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.
Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.
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