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Experten-Antwort

Schwerbehinderung und Rente

von Manuela11.02.2025 | 15:17
276 Ansichten
15 Antworten
Die Rente ist beantragt zum 1.7.2025. Eine Schwerbehinderung mit 60% bis zum 17.7.2025 liegt vor (lt. SWB-Ausweis). Damit würde ich 3 Jahre Rentenabschläge umgehen. Im alten Bescheid steht schon, dass er zu Beginn 2025 neu überprüft wird. Das berginnt nun. Eine Herabstufung unter 50% ist sehr wahrscheinlich, auch eine Vordatierung der neuen Behinderungsstufe. Sollte ich auf eine Überprüfung verzichten, da der alte Bescheid über den Beginn des Renteneintritts hinaus besteht? Wenn ja, sollte ich der überprüfenden Stelle kommunizieren, dass ich nicht an einer Verlängerung des Status interessiert bin? Oder einer Überprüfung zustimmen und dann in Widerspruch gehen etc....?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2025 | 11:20

Hallo Manuela,

 

entscheidend ist hier das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (nur) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Diese ist nach Ihren Schilderungen gegeben.

 

Soweit Ihnen ein Bescheid über einen rückwirkenden Wegfall dieser Schwerbehinderteneigenschaft zugehen sollte, können Sie Widerspruch und ggf. Klage gegen diese Entscheidung einlegen. Die Schwerbehinderteneigenschaft bleibt dann (mindestens) für die Dauer des Verfahrens bestehen.


 

14 Antworten

Klarer Fallam 11.02.2025 | 15:35
Sie sollten auf KEINEN FALL auf die Verlängerung des Schwerbehindertenstatus verzichten! Wenn der Status überprüft werden soll, dann werden Sie das nicht verhindern können. Sollte der GdB unter 50 fallen, dann können Sie immer noch Widerspruch einlegen und ggf. auch noch Klage bei Sozialgericht einreichen. Und vermutlich schon vor oder ggf. während des Widerspruchsverfahren wird der 1.7.25 zeitlich überschritten werden. Und dann gibt es ggf. auch noch ein Schonfrist von 3 Monaten zwischen Aberkennung und Wirksamkeit der Aberkennung, das können Sie selber im Detail nachforschen. Solange das (also ggf. auch vor dem Sozialgericht) noch nicht rechtswirsam abgeschlossen ist, gelten Sie weiterhin als schwerbehindert und können unbeschwert zum 1.7.25 in die SB-Rente gehen. Was dann ab dem 2.7.25 mit Ihrem SB-Status passiert, ist für die SB-Rente komplett egal, sie bleibt Ihnen auf alle Fälle für immer erhalten.
Whatam 11.02.2025 | 15:37
Ich wüsste nicht, dass man auf eine Überprüfung verzichten kann. Es besteht ja auch noch Bestandsschutz und Widerspruch könnte man auch einlegen. Da ist deine Rente schon längst durch.
Fragezeichenam 11.02.2025 | 15:40
Eine Nachprüfung erfolgt von Amts wegen, die können Sie njcht verhindern, die müssen Sie auch nicht beantragen. Der anerkannte GdB reicht nur bis kurz nach Beginn der Rente wegen Schwerbehinderung. Ich empfehle Ihnen eine Beratung z.B. beim VdK . Ist es denn sicher, dass die beantragte Rente gewährt wird, wenn sich die Zeiträume fast überschneiden ?
xyzam 11.02.2025 | 17:41
Fragezeichen schrieb

Eine Nachprüfung erfolgt von Amts wegen, die können Sie njcht verhindern, die müssen Sie auch nicht beantragen.

Der anerkannte GdB reicht nur bis kurz nach Beginn der Rente wegen Schwerbehinderung. Ich empfehle Ihnen eine Beratung z.B. beim VdK . Ist es denn sicher, dass die beantragte Rente gewährt wird, wenn sich die Zeiträume fast überschneiden ?

siehe Antwort von Klarer Fall. Voraussetzungen für SB Rente sihe z.B.www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html Es gilt der anerkannte SB Grad zu Rentenbeginn.
Nur so am Randeam 11.02.2025 | 18:22
Sie schreiben: "Eine Schwerbehinderung mit 60% bis zum 17.7.2025 liegt vor (lt. SWB-Ausweis). Damit würde ich 3 Jahre Rentenabschläge umgehen." Nein, mit einer SB-Rente können Sie nur 2 Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze OHNE Abschläge in Rente gehen, aber NICHT 3 Jahre. Wenn Sie 3 Jahre früher gehen, haben Sie Abschläge von 3,6 Prozent (12 Monate x 0,3 Prozent).
xyzam 11.02.2025 | 18:40
Nur so am Rande schrieb

Sie schreiben: "Eine Schwerbehinderung mit 60% bis zum 17.7.2025 liegt vor (lt. SWB-Ausweis). Damit würde ich 3 Jahre Rentenabschläge umgehen."

Nein, mit einer SB-Rente können Sie nur 2 Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze OHNE Abschläge in Rente gehen, aber NICHT 3 Jahre.

Wenn Sie 3 Jahre früher gehen, haben Sie Abschläge von 3,6 Prozent (12 Monate x 0,3 Prozent).

Angaben sind nicht eindeutig. Manuela geht wohl 7/2025 in die normale SB-Rente ohne Abschläge. Die vorgezogene SB Rente wäre dann ab 7/2022 möglich gewesen. Dann gibt es im Wesentlichen 2 Optionen: A. Aussitzen, bzw. Widerspruch/Klage einreichen, falls wirklich keine 50% gehalten werden können zum Renteneintritt oder B. Baldmöglichst vorzeitige SB Rente mit ein paar Monaten Abschläge beantragen (und den ersten Antrag zurückziehen) Rätselraten ...
Fragezeichen am 11.02.2025 | 20:08
xyz schrieb

siehe Antwort von Klarer Fall.

Voraussetzungen für SB Rente sihe z.B.www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html

Es gilt der anerkannte SB Grad zu Rentenbeginn.

Danke, gut zu wissen, auch wenn es mich selber in der Form nicht betreffen wird. Nicht nur, weil ich ( noch ) keinen GdB von mindestens 50 habe, sondern weil mein bereits anerkannter GdB unbefristet gilt.
xyzam 12.02.2025 | 08:20
Fragezeichen schrieb

Danke, gut zu wissen, auch wenn es mich selber in der Form nicht betreffen wird. Nicht nur, weil ich ( noch ) keinen GdB von mindestens 50 habe, sondern weil mein bereits anerkannter GdB unbefristet gilt.

Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.
zyxam 12.02.2025 | 08:58
xyz schrieb

Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.

Was gibt dem Versorgungsamt denn den Anstoß, einen unbefristeten SB-Ausweis zu überprüfen? Wird da gewürfelt oder erhält das Versorgungsamt Informationen von z.B. der Krankenkasse, dass gesundheitliche Besserungen durch entsprechende Maßnahmen eingetreten sind?
Fragezeichenam 12.02.2025 | 16:58
xyz schrieb

Im Allgemeinen sind sie damit trotzdem nicht auf der 'sicheren Seite'. Auch wenn 'unbefristet' im Bescheid steht, kann der Ausweis befristet sein. Auch unbefristete GdB können überprüft werden.

Oh, das dürfte interessant werden. Die Behörde hat schon, nachdem nur ein Bruchteil der angegebenen Funktionseinschränkungen berücksichtigt wurde, bestätigt, dass " die vorliegende Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit " ( insbesondere bei der Bewegung von Ort zu Ort ) geführt hat. Diese dürfte wohl kaum reversibel sein.
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