Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Selbständig

von Hansi06.09.2009 | 18:03
1086 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
trotz meiner privaten Vorsorgesoll ich auf einmal in die rentenversicherung einzahlen. Ich habe bisher gut verkauft und nun heisst es ich habe nur eiinen Auftraggeber. Das ist gelogen! Ich besuche viele Kunden !! Ich soll auch für die vergangenen vier Jahre nachzahlen. Das kann doch nicht sein ?!? Mache das ganze schon seit 10 Jahren und bisher hat kein Hahn danach gekräht. Alles wegen der dussligen Kontenerklärung. Ist das rechtens ???

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hansi,

leider können wir hier im Forum weder beurteilen, ob Sie "selbständig mit nur einem Auftraggeber" sind (selbst für eine unverbindliche Prognose reichen Ihre Angaben nicht aus), noch könnten wir Ihnen helfen, falls sich herausstellen sollte, dass doch keine Versicherungspflicht vorliegt. Sie müssen das bitte persönlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Hansi,

ich fürchte, dass Sie tatsächlich unter die Regelung der "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen" fallen könnten, wenn Sie nur für den einen Hersteller verkaufen. Vielleicht kann ich es an einem Beispiel deutlich machen: Eine Verkäuferin hat auch viele Kunden, an die sie die Waren verkauft - aber Arbeitgeber ist das Kaufhaus, bei dem sie arbeitet. Und so ähnlich (!) ist das bei Ihnen - auch wenn Sie mit dem Hersteller natürlich keinen Arbeitsvertrg haben, deshalb ja auch "arbeitnehmerähnlich".

Ich kann nur nochmal meine Empfehlung wiederholen, sich persönlich mit dem Rententräger in Verbindung zu setzen (z.B. über eine A+B-Stelle aus der linken Menüleiste). Dort kann man dann auch z.B. über Möglichkeiten der Ratenzahlung reden...

6 Antworten

Schadeam 06.09.2009 | 20:27
Was soll die Klage hier im Forum? Ob Sie Selbständig mit einem Auftraggeber sind und somit versicherungspflichtig, kann mit Ihren paar Angaben keiner im Forum beurteilen. Ein "Eismann" "Vorwerk" "Versicherungsvertreter für den AWD, DVAG und Co" um nur einige zu nennen, hat auch viele Kunden aber nur einen Auftraggeber für den er arbeitet. Was machen Sie denn wirklich, dass Sie sich belogen fühlen?
Bescheideneram 07.09.2009 | 06:47
Es sei auch nur mal am Rande angemerkt: Solche Situationen kann man umgehen, indem man sich frühzeitig, das heißt vor Aufnahme der Tätigkeit informiert. Das erspart so einiges. Daher greifen Sätze wie "Wusst' ich net" o.ä. hier auch nicht.
Hansiam 07.09.2009 | 18:14
Danke für die Antworten. ich verkaufe Zubehör für Einfamilienhäuser (Fenster & Türen). Natürlich kommt die Ware von einem Hersteller mit dem ich einen entsprechenden Handelsvertretervertrag abgeschlossen habe. Meine Auftraggeber sind doch aber meine Kunden. Ohne Kunden kein Umsatz.
Bescheideneram 08.09.2009 | 07:10
Da ist Ihre Einschätzung leider nicht richtig. Ihr Auftraggeber ist in diesem Fall derjenige FÜR DEN Sie tätig werden und dessen Produkte Sie (evtl. sogar ausschließlich) vertreiben. An der Sachlage ändert sich etwas, wenn Sie regelmäßig mehr als 1/6 Ihres Verdienstes durch einen zweiten oder mehrere Auftraggeber erzielen.
...am 08.09.2009 | 07:38
Mit wem rechnen Sie denn ab? Mit den einzelnen Kunden oder mit diesem einen Anbieter der Produkte?
Bescheideneram 08.09.2009 | 09:14
Auch die Abrechnungsform dürfte hier wohl nicht maßgebend sein: "Aufgrund des Schutzzwecks der Norm ist Auftraggeber, wer gegenüber dem Selbständigen eine arbeitgeberähnliche Position inne hat. Dies bedeutet, dass z.B. die Kunden eines selbständigen Versicherungsvertreters nicht als „Auftraggeber“ zu beurteilen sind." (jurisPK-SGB VI, § 2, Rn. 189) Das wird regelmäßig nicht nur bei Versicherungsvertretern der Fall sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026