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Experten-Antwort

Selbstentlassung aus der Reha

von NeuHier15.12.2023 | 21:57
337 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, in meiner aktuellen Reha-Klinik werden Entlassungen immer nur Montags durchgeführt. Bei mir wäre dies der Fall am 25.12.2023. Welche Konsequenzen können eine Selbstentlassung am 24.12.2023 für mich haben z.B. für das anschließende Krankengeld etc.? Benötige ich von der DRV oder Krankenkasse eine Genehmigung? Welche Optionen hätte ich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.12.2023 | 09:12

Guten Morgen,

 

wie bereits im Forum vorgeschlagen, sollten Sie sich bezüglich des evtl. folgenden Anspruchs auf ein Krankengeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

5 Antworten

.am 16.12.2023 | 04:59
Es wird natürlich im Zweifelsfall keinen Entlassbrief geben. Wenn man damit leben kann, dann spielt das wohl eher keine Rolle,
NeuHieram 16.12.2023 | 19:56
... schrieb

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/reha-2-tage-frher-beenden

Nicht ganz das gleiche, korrekt? Es ist ein Sonntag und dafür benötige ich keine Krankschreibung sondern erst ab Montag. Die DRV hat die Reha genehmigt , soweit habe ich verstanden sollte dort keine Probleme geben. Die Frage ist nur, ob es wegen der Krankenasse "Probleme" geben kann, wenn erst ab Montag eine Krankmeldung vorliegt und am Sonntag keine.
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