Hallo,
Ich stelle mir exakt dieselbe Frage wie Anke (
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/selbstaendig-nach-err… vom 21.06.2022 ).
Darf ich nachdem ich in Regelrente gegangen bin bei meinem ehemaligen Arbeitgeber als selbstständiger Berater tätig sein. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung. Die Beratertätigkeit wird zwar für meine alte Abteilung durchgeführt aber in einer komplett anderen Funktion nicht weisungsgebunden, zu 95% in Homeoffice auf eigener Hardware.
Ihre Antwort an Anke ist zwar sehr detailliert (danke dafür), aber es ich sehe keine eindeutige Antwort; ist die selbstständige (keine Scheinselbständigkeit) Tätigkeit für ehemaligen Arbeitgeber erlaubt, oder nicht.