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Selbstständig - 18 Jahre eingezahlt was nun?

von meister13.06.2007 | 08:32
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2 Antworten

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Guten Tag, Mein Mann ist 1972 geboren und seit dem 01.03.1998 selbstständig als Handwerksmeister tätig. Im September diesen Jahres hat er 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun stellt sich für ihn die Frage, ob er weiterhin freiwillig in die gesetzliche Versicherung einzahlt oder privat vorsorgt. Die wichtigste Frage stellt sich hierbei auf die Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Bekommt er die Erwerbsunfähigkeitsrente auch wenn er die Rentenversicherung verlässt oder muss er den Mindestbeitrag von 79,60 € monatlich zahlen und den Anspruch aufrecht zu erhalten? Muss er privat vorsorgen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Welche Nachteile hat er, wenn er die gesetzliche Rentenversicherung nach 18 Jahren verlässt? Muss er zusätzlich eine private Altersversorgung abschließen? Sie sehen viele Fragen - ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit haben gem. § 240 SGB VI nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Solle es Ihnen konkret um die Berufsunfähigkeitsrente gehen, sollte sich Ihr Mann auf jeden Fall privat absichern. Die teilweise und volle Erwerbsminderungsrente, die sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht, setzt voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Notwendig für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher, dass Ihr Mann einen Antrag auf Pflichtversicherung stellt, eine freiwillige Versicherung erfüllt die Voraussetzungen nicht. Mit Verlassen der gesetzlichen Rentenversicherung hat Ihr Mann frühestens einen Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahren, wobei hier ausschließlich die in den 18 Jahren geleistete Beiträge zugrunde gelegt werden. Insofern ist bei der zu erwartenden Rentenhöhe eine private Vorsorge sicherlich empfehlenswert.

1 Antworten

Sunnyam 13.06.2007 | 09:29
Hallo meister, ich versuche mal, Ihre Fragen zu beantworten und hoffe, dass das auch verständlich ist. Um den sogenannten Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich, dass man vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit (5 Jahre an Beitragszeiten) erfüllt hat. Da Ihr Mann Jahrgang 1972 ist, kann er die 5 Jahre vor dem 01.01.1984 gar nicht erfüllt haben. Somit kann in Ihrem Fall durch die freiwillige Versicherung kein Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten werden. Sollten Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, würde es sich sicher lohnen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die bisher eingezahlten Beiträge gehen bei einer Befreiung nicht verloren. Es würde auf jeden Fall ein Anspruch auf die Regelaltersrente bestehen, wenn die übrigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. Für die restlichen Altersrenten gibt es weitere Anspruchsvoraussetzungen. Aber das weiß ich nicht so genau. Ich hoffe, dass ich Ihnen erst einmal weiter helfen konnte. Liebe Grüße Sunny
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