Hallo Monika,
zunächst einmal wäre zu prüfen, ob Sie als selbständig Tätige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
Die Personenkreise, die versicherungspflichtig sind, sind abschließend in § 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Es handelt sich insbesondere um Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, selbständige Lehrer, Selbständige mit einem Auftraggeber, etc.
Sofern Sie nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können Sie auf Antrag versicherungspflichtig werden oder freiwillige Beiträge zahlen.
Was für Sie sinnvoll ist, kann ich ohne Kenntnis der Gesamtsituation nicht beurteilen. Sie sollten sich daher bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen entsprechend informieren. Bei der Suche nach einem privaten Altersvorsorgeprodukt können Sie sich z.B. an eine Verbraucherzentrale wenden.