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Experten-Antwort

Sind Arbeitsversuche schädlich für EM-Rentenantrag

von Antragstellerin27.09.2022 | 20:05
122 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, kürzlich wurde ich arbeitsunfähig und unter 6 Stunden erwerbsunfähig aus der Reha entlassen. Ich war zunächst krankgeschrieben und habe jetzt einen Rentenantrag gestellt. Ich hoffe auf volle Erwerbsminderungsrente, aber das ist erst mal zweitrangig. Bislang hat die DRV den Reha -Antrag noch nicht automatisch umgewandelt, vielleicht bin ich ihr mit dem Rentenantrag zuvorgekommen und sie sortieren noch alles zusammen. Da mein Krankengeld bald ausläuft und ich nicht zum Arbeitsamt möchte, hab ich einen kurzzeitigen vollzeitigen Arbeitsversuch gestartet, der allerdings wieder in der Arbeitsunfähigkeit endete. Ein Rentenberater sagte mir, dass die DRV unabhängig davon über den Rentenantrag entscheidet, ob man derzeit Vollzeit arbeitet oder Teilzeit oder gar nicht. Ist das so oder schneide ich mir mit meinen Arbeitsversuchen ins eigene Fleisch und die Rentenversicherung denkt „ach, die kann ja noch arbeiten“?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antragstellerin,

die Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit beruht auf den sozialmedizinischen Erkenntnissen, d. h. hinsichtlich Ihres Leistungsbildes hat die Rentenversicherung Ihr individuelles Beschwerdebild, Funktionsverluste usw. aufzuklären und berufskundlich zu beurteilen. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie im Antragsverfahren erwerbstätig sind. Die Rentenversicherung wird also Ihren Antrag entscheiden, wenn die entsprechenden Ermittlungen abgeschlossen sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antragstellerin,

die Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit beruht auf den sozialmedizinischen Erkenntnissen, d. h. hinsichtlich Ihres Leistungsbildes hat die Rentenversicherung Ihr individuelles Beschwerdebild, Funktionsverluste usw. aufzuklären und berufskundlich zu beurteilen. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie im Antragsverfahren erwerbstätig sind. Die Rentenversicherung wird also Ihren Antrag entscheiden, wenn die entsprechenden Ermittlungen abgeschlossen sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Antragstellerinam 28.09.2022 | 08:28
Danke :-)
Deutsche Rentenversicherung
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