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Experten-Antwort

Sind genau 3h bei voller EMR wirklich rentenschädlich

von Hubert05.05.2018 | 09:02
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es wird ja immer wiedermal darüber diskutiert ob man als voller EMR Rentner nur 2:59min oder genau 3h arbeiten darf. Sind eigentlich Fälle bekannt bei denen jemandem die Rente gekürzt bzw. aberkannt wurde weil er genau 3h tgl. gearbeitet hat ? Anders gefragt.. ist es sinnvoll die DRV vorsetzlich zu bescheissen wenn man 2:59h notiert statt 3h ? Bei uns im Betrieb wird es auch mal 10min länger an manchen Tagen.. dafür gehe ich an anderen Tagen auch mal nach 2:45h. Meine normale Arbeitszeit ist 9-12 Uhr...die in der Regel auch passt... aber wie gesagt.. es wird auch mal 12:10Uhr.. notiere dann aber grundsätzlich 12Uhr.. also genau 3h. Wäre es ratsam sich lieber um 11:59Uhr auszutragen oder ist das Korinthenkackerei ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das feststellte Leistungsvermögen, hier ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich, führt zu einem Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst möglich, und wird (insbesondere bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) von den Versicherten auch erwartet. Grundvoraussetzung für einen Hinzuverdienst ist jedoch, dass die ausgeübte Beschäftigung dem Grundanspruch nicht entgegensteht.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit weiterhin teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit die vorliegende teilweise oder volle Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch zumindest dem Grunde nach. Wird dagegen die teilweise oder volle Erwerbsminderung durch die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit beseitigt, ist die Rente zu entziehen.

Es ist daher sicherlich sinnvoll, vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.

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11 Antworten

Schorscham 05.05.2018 | 11:33
Wer behauptet, er könne zwar 2:59 Minuten arbeiten aber nicht 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich. In der Tat ist es so, dass bei einer Leistungsfähigkeit von mindestens drei Stunden (oder 2:59 Minuten) keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt. Wie streng der verantwortliche Sachbearbeiter diese gesetzliche Definition auslegt, kann kein Außenstehender beurteilen. Es ist auch nicht sicher, dass die Kollegen des Sachbearbeiters dessen Ansichten teilen und ganz anders entscheiden würden. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte darauf achten, dass seine tägliche Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht überschreitet. Und wer ein starkes Nervenkostüm hat, darf gerne die Schmerzgrenzen der DRV-Sachbearbeiter austesten. Mir persönlich wäre das allerdings zu gefährlich. MfG
Hubertam 05.05.2018 | 11:43
Verstehe sie jetzt nicht ganz. Die DRV schreibt doch ganz klar "unter 3h"... warum sollten also überspitzt gesagt 2:59h gefährlich sein und 2:45h nicht? Wer 2:45h arbeiten kann, der kann auch 3h... halte ich mal dagegen. Wenn 50Km/h erlaubt sind dann sind 49km/h genauso ok wie 40km/h.. oder verstehe ich da was falsch?
Schorscham 05.05.2018 | 12:01
Zitat von Hubert anzeigenausblenden
Nicht die DRV hat die Zeitgrenzen festgelegt sondern der Gesetzgeber. Und der sozialmedizinische Dienst der DRV beurteilt aufgrund sämtlicher vorliegenden Befundberichte und Gutachten das tatsächliche berufliche Leistungsvermögen. Und da das Leistungsvermögen wohl kaum sekunden- oder minutengenau festgestellt werden kann, handelt es sich bei der "unter drei-Stunden-Regelung" lediglich um einen Richtwert. Im Übrigen kann JEDE Arbeitsaufnahme eine erneute Überprüfung des Leistungsvermögens auslösen. Und wer die DRV-Sachbearbeiter auch noch veralbern will, indem er behauptet, er könne zwar 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten aber keine 3 Stunden, der provoziert regelrecht eine erneute Begutachtung. Und dann darf er Ihre Fragen ja mal an den Gutachter richten. MfG
Schorscham 05.05.2018 | 14:03
Anders gefragt.. ist es sinnvoll die DRV vorsetzlich zu bescheissen wenn man 2:59h notiert statt 3h ? Wäre es ratsam sich lieber um 11:59Uhr auszutragen oder ist das Korinthenkackerei ?
Ja, das ist Korinthenkackerei. Geh arbeiten und gut ist es. Wirst schon sehen was du davon hast.
Das ist keinesfalls nur "Korinthenkackerei" sondern kriminell. Arbeitszeitbetrug rechfertrigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung: "Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Dies gilt für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare. Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch.” (BAG v. 9.6.2011 – 2 AZR 381/10, Rz. 14, ArbRB 2012, 75 [Range-Ditz])" MfG
Hubertam 05.05.2018 | 14:33
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
)" MfG
Na.. jetzt wird es aber albern wegen der 1 Minute mir zu unterstellen ich sei kriminell. Lachhaft !!! Es geht hier nicht um Stunden.. sondern genau um 1 Minute. Wenn ich morgens um 5 vor 9 an der Arbeit bin schreibe ich auch 9Uhr.. und das machen Millionen Arbeitnehmer so... also haben wir Millionen von Kriminellen in D. Bei uns im Betrieb wird sogar nur im 15min Takt abgerechnet.. 00,15,30,45... hat bisher jeder Prüfung standgehalten.
W*lfgangam 05.05.2018 | 20:17
Hallo Hubert, die Frage ist, ob es Ihr Restleistungsvermögen erlaubt, noch mindestens eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes _regelmäßig_ 5 Tage die Woche mind. 3 Std. tgl. ausüben zu können. Was Sie nebenbei noch zusätzlich malochen, wird nicht in Minuten gewertet, sondern vom med. Dienst der DRV zu beurteilen sein. Als Gerüstbauer mit 2 appen Beinen können Sie auch 24/7 noch im Gerüst rumklettern, ohne Ihre EM-Rente zu verlieren ;-) Kontaktieren Sie ihre DRV, schildern die Tätigkeit, den zeitlichen Umfang und Sie erhalten eine zielführende Antwort ...alles andere hier ist vorerst Panikmache von Nichtbetroffen/die haben es bisher nie ausgereizt/wirklich in eigener Situation geklärt, und für Sie nicht hilfreich. Gruß w.
Simonam 06.05.2018 | 10:43
Ja. Schorsch hat wohl recht! Man kennt seine Kollegen nicht und man kennt seinen Sacharbeiter nicht es ist traurig das man in dieser Welt vor nichts gefeit ist! Solange Sie keinen Freibrief von Ihrem Sacharbeiter bzw. der DRV haben ist immer Gefahr in Verzug.....! Gut verstehen tu ich das auch nicht....vom Gesetz her ist es erlaubt einen Minijob täglich bis zu h auszuüben.....aber es steht nirgends klar und deutlich und verständlich für Michelarsch was das bedeutet....man fühlt sich quasi immer so als ob dies eine Falle ist zum Entzug der Rente.....wenn Sie dann noch auch ohne Job alle paar Jahre ein Schreiben von der DRV wegen Nachprüfung der Rentenberechtigung erhalten und es dort in diesem Fragebogen was ausschließlch um die Ausübung einer solchen Tätigkeit geht.....sitzt Ihnen die Angst im Nacken! Viel Glück MfG Simon
Ichbinfasgesetzam 06.05.2018 | 16:15
Damit erst soetwas garnicht aufkommt, werde ich ein neues Gesetz ins Leben rufen. Alle volle befristete und unbefristete EMR dürfen keiner bezahlbaren Beschäftigung nachgehen. So einfach ist das. Gruß
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