Hallo Fredo,
eine Frage zur Ergänzung und zum Verständnis für uns:
Sind Sie bereits Rentner? Wenn ja, welche Rente beziehen Sie?
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Hallo Fredo,
eine Frage zur Ergänzung und zum Verständnis für uns:
Sind Sie bereits Rentner? Wenn ja, welche Rente beziehen Sie?
Hallo Fredo ,
für Bestandsrentner gilt für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze die Vorschrift des § 96 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Hier ist in der Kommentierung auch aufgezählt welche Bestandsteile des Arbeitsentgeltes bei Prüfung außer Acht gelassen werden.
Hier sind es u.a. :
-der Entgeltbestandteil, der im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird ,soweit dieser kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 2 SGB IV in Verbindung mit §1 Absatz 1Satz 1 Nr. 9 SvEV ist,
-steuerfreie Sonntags-,Feiertags- und Nachtzuschläge
-Betriebsrenten, Zusatzrenten im öffentlichen Dienst.
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