Hallo tommm,
grundsätzlich sind alle Erwerbsminderungsrenten zeitlich zu befristen (102 SGB VI).
Arbeitsmarktrenten werden niemals zu Dauerrenten im Gegensatz zu Erwerbsminderungsrenten, die allein auf dem Gesundheitszustand beruhen. Diese Renten werden nach einer Gesamtdauer von 9 Jahren Rentenbezug auf Dauerrenten umgestellt.
In Ihrem Fall müsste der ärztliche Dienst der Rentenversicherung zunächst einmal feststellen, dass Ihr Leistungsvermögen sich verschlechtert hat und auf unter 3 Stunden täglich herab gesunken ist. Dann würde eine volle Erwerbsminderung vorliegen, die zu einer arbeitsmarktunabhängigen Rente führen würde. Grundsätzlich würde diese volle Erwerbsminderungsrente wieder befristet gezahlt werden, bis ab diesem (!) Zeitpunkt 9 Jahre vergangen sind und danach würde eine weitere Befristung entfallen und stattdessen eine Dauerrente gezahlt werden. D.h. Dauerrente frühestens nach weiteren 9 Jahren.
Außerdem wird das Leistungsvermögen sowieso bei jedem Verlängerungsantrag neu geprüft. Sollte eine Verschlechterung der Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden/tgl. vorliegen, erfolgt automatisch eine Umwandlung der Arbeitsmarktrente in eine volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen.
Insofern können Sie wie bisher den Antrag auf Weiterzahlung stellen und aktuelle medizinische Unterlagen beifügen, damit eine entsprechende Prüfung erfolgt.