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Experten-Antwort

Soll kranker ausgesteuerter Künstler sich beim Arbeitsamt melden

von Nic15.01.2017 | 18:07
1133 Ansichten
3 Antworten

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Mein Freund ist schon älter und lange krank. Versichert ist er als Künstler über die "KSK", hat sich darüber aber nicht für Arbeitslosigkeit versichern lassen (nur für Rente, Pflege und Krankheit). Muss er, bevor das Krankengeld ausläuft, zum Arbeitsamt und sich melden? Er hätte doch nur einen Anspruch auf ALG I, wenn er auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätte. Oder sehe ich das falsch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nic,

Forumsteilnehmer Onkel Otto hat Ihnen schon richtig geantwortet. Es könnte sinnvoll sein, sich hinsichtlich EM-Rentenanspruch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen individuell beraten zu lassen. Mit Fragen hinsichtlich eines Anspruches auf Alg1 oder 2 müsste sich Ihr Freund an die dafür zuständigen Stellen wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Onkel Ottoam 15.01.2017 | 18:45
Da er nichts eingezahlt hat, hat er auch keinen Anspruch auf Alg I erworben, da dies ja wie der Name sagt, eine Versicherung ist. Er muss zum Jobcenter und dort Antrag auf Alg II (Hartz IV) stellen.Dort wird man seine Erwerbsfähigkeit prüfen und ihn dann eventuell in die Sozialhilfe nach SGB XII abschieben. Vorher wird man von ihm wahrscheinlich auch verlangen, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen, falls die Versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt sind. Also in den letzten 5 Jahren mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
Schadeam 15.01.2017 | 19:33
Wieso stellen Sie die Frage im Rebtebforum? Beim Arbeitsamt fragen!
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