Hallo Nic,
Forumsteilnehmer Onkel Otto hat Ihnen schon richtig geantwortet. Es könnte sinnvoll sein, sich hinsichtlich EM-Rentenanspruch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen individuell beraten zu lassen. Mit Fragen hinsichtlich eines Anspruches auf Alg1 oder 2 müsste sich Ihr Freund an die dafür zuständigen Stellen wenden.