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Experten-Antwort

Sozialamt fordert ein Gutachten von der Rentenverdicherung, die dieses nicht machen will

von Georg26.08.2017 | 10:31
1919 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nachdem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung and dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun? Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,

den Beiträgen von „KSC“ und „von der anderen“ kann ich nur zustimmen. Bitte enden Sie sich unter Hinweis auf die Regelung des § 45 SGB XII nochmals an das zuständige Sozialamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

der anderenam 26.08.2017 | 12:23
Hallo Georg, Ihr Text liest sich so, als ob das Sozialamt bisher nur mit Ihrer Mutter kommuniziert hat. Eigentlich ist es verpflichtet (§ 45 SGB XII), selbst bei der DRV die Feststellung der Erwerbsfähigkeit einzuleiten. Wenn die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid vom Sozialamt noch nicht abgelaufen ist: Widerspruch einlegen und entsprechende Ermittlung beantragen. Für Ihre Mutter alles Gute!
KSCam 26.08.2017 | 13:54
Genau in solchen Fällen gibt es Regelungen nach denen das Sozialamt direkt bei der DRV ein Gutachten anfordern kann (und das auch bezahlen muss). Das sollten die Mitarbeiter der Sozialämter eigentlich wissen, wahrscheinlich ist das Sozialamt wieder mal - ohne nachzudenken - den 0815 Weg gegangen......:) oder Sie haben einen neuenoder unerfahrenen Mitarbeiter dort erwischt.
Andre*sam 30.08.2017 | 04:15
Zitat von der anderen anzeigenausblenden
Wäre nicht das Jobcenter der zuständige Träger? Schließlich bezieht die Mutter von dort gegenwärtig Leistungen. Der § 44a SGB II regelt den Fall, wenn das Sozialamt dem Gutachten des Jobcenters widerspricht. Das Jobcenter ist danach verpflichtet, ein Gutachten beim Rentenversicherer nach § 109a Absatz 4 SGB VI einzuholen.
Schadeam 30.08.2017 | 07:47
Ob da Sozialamt oder JC zuständig ist,ist aber nicht das Bier der DRV. Das muss mit den beiden Stellen diskutiert werden
Deutsche Rentenversicherung
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