Guten Tag Sozialdienst,
grundsätzlich kann eine medizinische Einschätzung sich in einem laufenden Verfahren z. B. durch neue med. Erkenntnisse verändern.
Die Entscheidung, ob nun tatsächlich eine Reha oder Rente bewilligt wird, obliegt jedoch immer dem zuständigen Rentenversicherungsträger nach Sichtung aller vorliegender Unterlagen.
Sollte man mit dem erteilten Bescheid nicht einverstanden sein, gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen und diesen entsprechend zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam