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Sozialversicherungsnachweis

von Fred 5525.01.2010 | 16:12
3549 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, der frühere Sozialversicherungs-Ausweis ist mir abhanden gekommen. Braucht man diesen heute noch, wenn man Rente beantragen will oder reichen die eingetragenen Zeiten mit den Erwerbspunkten (Rentennachweise jährlich) aus? Danke!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.01.2010 | 13:45

Hallo Fred 55, die Anmerkung von -_- ist zutreffend. Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.

6 Antworten

LSam 25.01.2010 | 16:23
Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, die Angaben in den SV-Nachweisen mit denen in den Anlagen der Renteninformationen oder einer Rentenauskunft zu vergleichen und keine Differenzen vorhanden sind, ist das Abhandenkommen der SV-Unterlagen verschmerzbar. . Andernfalls haben Sie mehr Mühe, eine später festgestellte Differenz belegen zu können. Durch Nachfragen im evtl. noch vorhandenen Betrieb oder bei der zuständigen KK /BKK läßt sich das aber auch klären.
Unbekanntam 25.01.2010 | 17:59
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man erst wissen, ob es Ihnen nun um den Sozialversicherungsausweis oder SozialversicherungsNachweis geht. In der Überschrift steht was anderes als im Text.
KSCam 25.01.2010 | 17:57
Da auf den Sozialversicherungsausweis nur Ihr Name und Ihre Rentenversicherungsnummer steht, brauchen Sie den sicherlich nicht für den Rentenantrag. Denn Ihre RV Nummer steht auch auf vielen anderen Unterlagen, z.B. der jährlichen Renteninformation, etc.... M.E. benötigt man den Sozialversicherungsausweis eigentlich für gar nichts mehr, selbst die bisherige Mitführungspflicht in "schwarzarbeitsgefährdeten Branchen" ist nicht mehr relevant. Da reicht inzwischen der Personalausweis....
Wolfgangam 25.01.2010 | 18:51
Hallo Fred 55, > der frühere Sozialversicherungs-Ausweis ist mir abhanden gekommen (...) Sie meinen nicht den grünen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR - oder die alte vergilbte Pappe davor? ;-) Sofern aller Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind - siehe Vorredner - ist auch ein Ost- wie Westdeutscher Sozialversicherungsausweis entbehrlich. Verlangt ein Arbeitgeber bei neuem Beschäftigungsverhältnis diesen 'neuen/aktuellen' SV-Ausweis, müssen Sie sich zwecks Neuausstellung an Ihre Krankenkasse wenden. Und ja, für den Rentenantrag brauchen Sie keinen SV-Ausweis - Ihre Daten stehen auf jeder Renteninformation /-auskunft, Einzel-Versicherungsnachweis drauf. Gruß w.
-_-am 25.01.2010 | 21:56
1. Es gibt den "Sozialversicherungsnachweis" über die mindestens jährlich vom Arbeitgeber abgegebene Meldung zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Es gibt den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR, der gelegentlich auch als Sozialversicherungsausweis bezeichnet wird. 3. Es gibt den Sozialversicherungsausweis, der ein Nachweis über die Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Wenn Sie uns nun erklären, welchen Sie vermissen, können wir Ihre Frage auch beantworten.
Fred 55am 01.02.2010 | 15:58
Vielen Dank für Ihre fundierten Antworten ! Entschuldigung, ich meinte den früheren (roten?) Sozial-Versicherungs a u s w e i s.
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