Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sozialversicherungsnachweis

von Fred 5525.01.2010 | 16:12
3557 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, der frühere Sozialversicherungs-Ausweis ist mir abhanden gekommen. Braucht man diesen heute noch, wenn man Rente beantragen will oder reichen die eingetragenen Zeiten mit den Erwerbspunkten (Rentennachweise jährlich) aus? Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fred 55, die Anmerkung von -_- ist zutreffend. Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.

6 Antworten

LSam 25.01.2010 | 16:23
Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, die Angaben in den SV-Nachweisen mit denen in den Anlagen der Renteninformationen oder einer Rentenauskunft zu vergleichen und keine Differenzen vorhanden sind, ist das Abhandenkommen der SV-Unterlagen verschmerzbar. . Andernfalls haben Sie mehr Mühe, eine später festgestellte Differenz belegen zu können. Durch Nachfragen im evtl. noch vorhandenen Betrieb oder bei der zuständigen KK /BKK läßt sich das aber auch klären.
Unbekanntam 25.01.2010 | 17:59
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man erst wissen, ob es Ihnen nun um den Sozialversicherungsausweis oder SozialversicherungsNachweis geht. In der Überschrift steht was anderes als im Text.
KSCam 25.01.2010 | 17:57
Da auf den Sozialversicherungsausweis nur Ihr Name und Ihre Rentenversicherungsnummer steht, brauchen Sie den sicherlich nicht für den Rentenantrag. Denn Ihre RV Nummer steht auch auf vielen anderen Unterlagen, z.B. der jährlichen Renteninformation, etc.... M.E. benötigt man den Sozialversicherungsausweis eigentlich für gar nichts mehr, selbst die bisherige Mitführungspflicht in "schwarzarbeitsgefährdeten Branchen" ist nicht mehr relevant. Da reicht inzwischen der Personalausweis....
Wolfgangam 25.01.2010 | 18:51
Hallo Fred 55, > der frühere Sozialversicherungs-Ausweis ist mir abhanden gekommen (...) Sie meinen nicht den grünen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR - oder die alte vergilbte Pappe davor? ;-) Sofern aller Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind - siehe Vorredner - ist auch ein Ost- wie Westdeutscher Sozialversicherungsausweis entbehrlich. Verlangt ein Arbeitgeber bei neuem Beschäftigungsverhältnis diesen 'neuen/aktuellen' SV-Ausweis, müssen Sie sich zwecks Neuausstellung an Ihre Krankenkasse wenden. Und ja, für den Rentenantrag brauchen Sie keinen SV-Ausweis - Ihre Daten stehen auf jeder Renteninformation /-auskunft, Einzel-Versicherungsnachweis drauf. Gruß w.
-_-am 25.01.2010 | 21:56
1. Es gibt den "Sozialversicherungsnachweis" über die mindestens jährlich vom Arbeitgeber abgegebene Meldung zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Es gibt den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR, der gelegentlich auch als Sozialversicherungsausweis bezeichnet wird. 3. Es gibt den Sozialversicherungsausweis, der ein Nachweis über die Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Wenn Sie uns nun erklären, welchen Sie vermissen, können wir Ihre Frage auch beantworten.
Fred 55am 01.02.2010 | 15:58
Vielen Dank für Ihre fundierten Antworten ! Entschuldigung, ich meinte den früheren (roten?) Sozial-Versicherungs a u s w e i s.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026