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Sozialversicherungspauschale

von sieginick22.01.2008 | 11:33
2340 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, seit Januar 2008 erhalte ich Arbeitlosengeld I. Von dem Bemessungsentgeld wird dabei eine Sozialpauschale von 21% abgezogen. Frage: werden von dieser Sozialpauschale auch Beiträge für die Rentenversicherung abgeführt? Wenn ja, mit wieviel Entgeldpunkte/Jahr kann ich bei einem Bemessungsentgeld von 1700.- €/Monat rechnen. Danke für die Beantwortung.

2 Antworten

Schiko.,am 22.01.2008 | 13:01
Sie haben dies doch etwas vereinfacht dargestellt. Am jahresende bekommen sie von der agentur einen bescheid übersandt. Zum einen ist der ge- samtbetrag für das finanzamt, zum anderen ist es eine entgeltbescheinigung für die rentenver- sicherung. Es werden ihnen keine 21 % abgezogen, viel- mehr wird, ausgehend vom monatlichen brutto das bemessungsentgeld festgestellt. Dieser betrag vermindert sich fiktiv um steuer und soli und 21% sozialversicherungsbeitrag. Der verbleibende betrag x 60/ 67 % ohne/mit kind ergibt das tägliche arbeitslosengeld x 30 tage. Das bemessungsentgelt, einmal angenommen 695 x 52 wochen 36.140 im jahr. Hiervon werden mit 80% = 28.912 euro beiträge abgeführt. In 2008 gilt als vorläufiger druchschnittsverdienst aller 1 entgeltpunkt ( EP.) und zugleich 26,27 rerntenwert. Somit 28912 : 30084 = 0.9610 EP. und euro 25,25 rente für das jahr 2008. Rechenfehler möglich, muss dringend weg, wollte auch den heuschrecken zuvorkommen. MfG.
sieginickam 22.01.2008 | 15:51
danke "Schiko.," für die prompte Info
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