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sozialversicherungspflicht-Sofortmeldung- Wieviel Zeit darf sich der Arbeitgeber bzw. im Anschluß die Krankenkasse nehmen, um die Daten des Beschäftigten einzupflegen ?

von Sanniloo31.03.2012 | 23:32
1216 Ansichten
2 Antworten

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Bitte um Hilfe !!! (bzw. Bestätigung) Sozialversicherungspflichtig beschäftigt in der Reinigungsbranche (Sofortmeldepflichtig ?). Die Krankenkasse sagt, dass der Arbeitgeber 6-8 Wochen Zeit habe, die Arbeitnehmerdaten zu melden. Meine Frage : Wenn es sich um eine Arbeit handelt (bei Geäuderreinigungsfirma als Reinigungskraft in Privathaushalten), die Sofortmeldungspflichtig ist, wieviel Zeit darf sich dann die Krankenkasse nehmen , um die Arbeitnehmerdaten einzupflegen? Andersherum: Kann es angehen , dass ein Arbeitnehmer 8 Wochen nach Arbeitsaufnahme im Computer der Krankenkasse zwar noch nicht als versicherungspflichtig angemeldet geführt wird, aber vielleicht die Daten bei einem Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch "Schlummern" ?

2 Antworten

KSCam 01.04.2012 | 12:51
Das kann sein oder auch nicht - wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren und es kann etwas mal auf einem Schreibtisch liegen bleiben- sei es aus Nachlässigkeit oder auch völlig begründet. Aber wo läge im konkreten Fall das Problem? Wenn der Arbeitgeber alles korrekt gemeldet hat, ist doch alles in Butter und wird sich klären. Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein!
Sannilooam 01.04.2012 | 17:48
Das Problem liegt darin, dass ich nicht mehr an soviel Zufälle glaube. Wir sind alle nur Menschen,da stimme ich zu. Aber wenn man bislang weder eine Lohnabrechnung noch eine Anmeldung zur Sozialversicherung bekommen hat, weil laut Arbeitgeber zuerst der Steuerberater und dann die Bank beim Anweisen des Lohnes Fehler unterlaufen sind , da fragt man sich doch : alles nur Zufall ? Und zwischen zwei Gehaltszahlungsterminen erhält man von seiner Krankenkasse dann die Auskunft, dass man nicht Sozialversicherungspflichtig angemeldet ist. So ist es zu meiner Fragestellung gekommen.
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