Hallo Ussow,
zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt.
Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.
Das ist leider Wunschdenken. Da Ihre Zeiten aufgrund der fehlenden Spätaussiedlereigenschaft nicht in Deutschland berücksichtigt werden, finden sie auch keine Anwendung in der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten. Folglich dürfte es Ihnen kaum möglich sein, die mindestens erforderliche 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zu erreichen.Schauen Sie sich diesen Fall an: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rente-f… Zwar geht es hier um etwas anderes, jedoch gehe ich bei der Grundrente von einer ähnlichen Logik aus - Arbeitsjahre im Ausland werden nicht angerechnet, jedoch mitgezählt
Russland und Rumänien sind zwei verschiedene Länder.
Russland und Rumänien sind zwei verschiedene Länder.
Das ist klar. Nur § 7 Spätaussiedler sollte für alle das Gleiche bedeuten, egal, wo man herkommt
Sie dürfen nicht vergessen, dass Rumänien zu EU gehört und da ganz andere Gesetze gelten. Warten Sie die Antwort des Experten ab, wenn Sie mir nicht glauben. Nur so viel. Mit der Grundrente wird das nichts für Sie.Russland und Rumänien sind zwei verschiedene Länder.Das ist klar. Nur § 7 Spätaussiedler sollte für alle das Gleiche bedeuten, egal, wo man herkommt
Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.
Wieso? Die Bundesrepublik hat doch die DDR dazubekommen und ist somit auch deren Rechtsnachfolger. Dort galt im Bezug auf die RSFSR Klassenbrüder=Waffenbrüder. Also her mit der Grundrente!Hallo Ussow, zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt. Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.
Hallo Ussow,
zu den Grundrentenzeiten zählen nur Zeiten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Ausnahme: USA und Türkei) oder für die das EU-Recht gilt.
Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen, daher können Ihre Zeiten in Russland nicht für die Grundrente mitgezählt werden.[/quote]
Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.[/quote] Wieso? Die Bundesrepublik hat doch die DDR dazubekommen und ist somit auch deren Rechtsnachfolger. Dort galt im Bezug auf die RSFSR Klassenbrüder=Waffenbrüder. Also her mit der Grundrente!
Die DDR ist als Völkerrechtssubjekt untergegangen. Das Beitrittsgebiet nimmt seit dem an der Bundesrepublik teil.Ich hoffe, Sie glauben es jetzt und falls Sie darauf hoffen, dass es mit der Russischen Föderation auch ein Abkommen geben wird, bei den aktuellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern werden wir das wohl nicht mehr erleben.Wieso? Die Bundesrepublik hat doch die DDR dazubekommen und ist somit auch deren Rechtsnachfolger. Dort galt im Bezug auf die RSFSR Klassenbrüder=Waffenbrüder. Also her mit der Grundrente!
Kann man in so einem Fall nicht auch in Russland Rente beantragen?
Ja. Die Frage ist ernst gemeint. Interessiert mich.
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