Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Magistratus,
die Berechnungen zu Bescheid 1 sind richtig.
Die Berechnungen zum Zuschlag bei Bescheid 2 stimmen ebenfalls (0,2806 EP mit Zugangsfaktor 1,77 ergibt 0,4967 pEP).
Danach passt es allerdings nicht mehr. Es ist zunächst die neue Summe aller EP auf Vollrentenniveau zu bestimmen:
35,5978 EP + 0,2806 EP = 35,8784 EP
Hieraus werden nun die EP für die Teilrente (weiterhin 99%) neu bestimmt:
35,8784 EP x 0,99 = 35,5196 EP
Diesen 35,5196 EP wird anschließend ein Zugangsfaktor zugeordnet. Nun folgt ein wichtiger Grundsatz, der bei den vorherigen Diskussionen bisweilen nicht beachtet wurde:
Es werden vorrangig die EP und Zugangsfaktoren berücksichtigt, die der bisherigen Rentenberechnung am längsten zugrunde lagen.
a) 35,2418 EP lagen der bisherigen Rentenberechnung am längsten zugrunde (vom 01.09.2005 bis 30.06.2018). Sie behalten den bisherigen Zugangsfaktor von 1,000.
Es verbleiben noch 35,5196 EP - 35,2418 EP = 0,2778 EP
b) Diese 0,2778 EP lagen der Rentenberechnung vom 01.09.2005 bis 31.07.2017 bereits zugrunde. Sie behalten daher den bisherigen Zugangsfaktor von 1,000, den sie zum Rentenbeginn bereits erhalten haben. Der Zugangsfaktor von 1,000 erhöht sich jedoch für die Zeit der Nichtinanspruchnahme dieser EP während des Teilrentenbezugs vom 01.08.2017 bis 30.06.2018 für 11 Monate um 11 x 0,005 auf 1,055.
Somit sind der Teilrente ab 01.07.2018
a) 35,2418 EP x 1,000 = 35,2418 pEP +
b) 0,2778 EP x 1,055 = 0,2931 pEP
= insgesamt 35,5349 pEP zugrunde zu legen.
Hinweis: Die Zuschlagsentgeltpunkte in Höhe von 0,2806 EP lagen der bisherigen Rentenberechnung noch nicht zugrunde und sind daher nachrangig gegenüber allen früheren Entgeltpunkten bei der Teilrente zu berücksichtigen. Sie kommen dadurch zum 01.07.2018 noch nicht zum Tragen.
Bescheid 3:
Der Vollrente sind 35,8784 EP zugrunde zu legen (s. Berechnung der Summe aller EP auf Vollrentenniveau zu Bescheid 2.). Für diese EP ergeben sich folgende Zugangsfaktoren:
a) 35,2418 EP behalten den bisherigen Zugangsfaktor von 1,000 (siehe Bescheid 2).
b) 0,2778 EP behalten den bisherigen Zugangsfaktor von 1,055 (siehe Bescheid 2).
c) 0,0782 EP lagen der Vollrente zum Rentenbeginn am 01.09.2005 bereits zugrunde und behalten daher den früheren Zugangsfaktor von 1,000. Der Zugangsfaktor erhöht sich jedoch für die Zeit der Nichtinanspruchnahme der EP während des Teilrentenbezugs vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 für 12 Monate um 12 x 0,005 auf 1,060.
d) 0,2806 EP (= Zuschlag-EP zum 01.07.2018) behalten den bisherigen Zugangsfaktor von 1,770. Er erhöht sich für die Zeit der Nichtinanspruchnahme dieser EP im Juli 2018 um 0,005 auf 1,775.
Es ergeben sich folgende persönliche Entgeltpunkte:
a) 35,2418 EP x 1,000 = 35,2418 pEP +
b) 0,2778 EP x 1,055 = 0,2931 pEP +
c) 0,0782 EP x 1,060 = 0,0829 pEP +
d) 0,2806 EP x 1,775 = 0,4981 pEP
= insgesamt 36,1159 pEP
Bescheid 4:
Die Rente erhöht sich um den Zuschlag von 0,7210 pEP (siehe Ihre Berechnung) und wird somit aus 36,1159 pEP + 0,7210 pEP = 36,8369 pEP berechnet.
Unterm Strich erhöht die einjährige Pflegezeit also die Rente um 1,2391 pEP bzw. um 39,69 € (gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 32,03 €).
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis: Nachdem ich diese Berechnungen alle händisch durchgeführt habe, bitte ich um Nachsicht und Verständnis, falls sich ein Rechen- oder Tippfehler eingeschlichen hat.
Guten Tag Berater,
auf die Erstellung von Berechnungsprogrammen oder -hilfen haben wir leider keinen Einfluss.
Vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Aber im Endeffekt kommt zum Datum 08/2018 auch mit "meiner Methode" eine Rente iHv 36,8369 pEP heraus. Das stimmt mit der DRV Berechnung überein. Unterschiede gibt es während der 99% Phase. Herzlichen Dank für den Rechenweg, ich bedauere es aber, dass man nachfragenden Versicherten zu diesem Thema vergleichsweise wenig Konkretes mit auf den Weg geben kann. :-/ gez. Einer, der den Ratsuchenden gerne mehr an die Hand geben würdeLiebe(r) Experte(in) Super Erläuterung. Nur eines verstehe ich noch nicht. Sie schreiben: „Hieraus werden nun die EP für die Teilrente (weiterhin 99 %) neu bestimmt….Diesen wird anschließend ein Zugangsfaktor zugeordnet.“ § 42 Abs. 2 sagt aber doch „Eine unabhängig vom Hinzuverdienst gewählte Teilrente beträgt mindestens … Prozent der Vollrente. Und der Monatsbetrag einer Rente (wohl doch einer Vollrente?) wird doch nach § 63 Abs. 6 unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors aus den „persönlichen Entgeltpunkten …bestimmt. So auch § 64 Satz 1 Nr. 1. Die persönlichen Entgeltpunkte wiederum ergeben sich nach § 66 Abs. 1 in dem die Summe aller Entgeltpunkte für diese und jene speziell aufgeführten Zeiten mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Es ist also immer von persönlichen Entgeltpunkten und nicht von Entgeltpunkten die Rede. Die Entgeltpunkte (noch nicht persönlichen) aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden einerseits erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze, anschließend jeweils zum 1. Juli berücksichtigt. Handelt es sich bei diesem Absatz 3a nicht um eine nähere Bestimmung der Nummer 8 im Absatz 1 Satz 1, auf die danach immer noch der am Satzende erwähnte Zugangsfaktor anzuwenden ist? Das würde dann doch bedeuten: Für alle Zeiten bis zur Regelaltersgrenze erhalten sie den Zugangsfaktor 1,000, für die Zeiten danach den zu erhöhenden Zugangsfaktor. Letztlich sind es dann ja auch persönliche Entgeltpunkte, aus denen – wie oben in den §§ 42 Abs. 2, 63 Abs. 6, 64 –Satz 1 Nr. 1 und § 66 Abs. 1 die Teilrente zu ermitteln wäre. Ich sehe da einen gewissen Widerspruch zu Ihrer Aussage: Ist es nicht eher so: Die Vollrente für die Ursprungsrente wird weiterhin mit dem unveränderten Zugangsfaktor 1,000, die später einsetzende Vollrente für die Pflegebeiträge mit den um 0,005 pro Monat seit der Regelaltersgrenze bis zum Wirksamwerden am jeweils 1. Juli erhöhten Zugangsfaktoren berechnet. Von dieser so berechneten Summe der Vollrenten sind als Teilrente dann 99 % zu leisten. Wo habe ich denn da einen Denkfehler?Hallo Jonny, natürlich wird auch die Wunschteilrente aus persönlichen Entgeltpunkten berechnet. Sie verweisen da zu Recht auf §§ 63 Abs. 6, 64 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Die persönlichen Entgeltpunkte sind aber (mit wenigen Ausnahmen) immer das Produkt aus Entgeltpunkten und Zugangsfaktor, vergleiche § 66 Abs. 1 SGB VI. Auch bei einer Wunschteilrente sind die zugrunde zu legenden persönlichen Entgeltpunkte aus Entgeltpunkten und den zugehörigen Zugangsfaktoren zu bilden. Das ergibt sich aus drei gesetzlichen Regelungen, die Sie in Ihre Überlegungen bisher nicht einbezogen haben. a) Nach § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB VI behalten Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer (früheren) Rente waren, den früheren Zugangsfaktor. Diese Vorschrift bestimmt also, dass ich bei späteren Berechnungen erneut auf die „früheren“ Entgeltpunkte und die bereits bestimmten Zugangsfaktoren zugreifen muss. Ich greife also nicht direkt auf persönliche Entgeltpunkte zu, sondern bestimme auch bei Folgeberechnungen die persönlichen Entgeltpunkte aus den früheren Entgeltpunkten und den früheren Zugangsfaktoren. b) Nach § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 SGB VI soll dabei – also bei Folgeberechnungen – der Zugangsfaktor für Entgeltpunkte (nicht: persönlichen Entgeltpunkte), die nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurden, erhöht werden. Auch diese Regelung gibt wieder unzweifelhaft vor, dass die Berechnungen auf Basis von Entgeltpunkten und den früheren Zugangsfaktoren vorgenommen werden müssen. Würden Sie die Berechnung von Teilrenten direkt auf der Basis von persönlichen Entgeltpunkten durchführen, bekämen Sie bei späteren Berechnungen ein Problem. Sie könnten eine Erhöhung von Zugangsfaktoren nach § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 SGB VI nicht mehr durchführen, da Sie nur noch persönliche Entgeltpunkte und KEINE ausgewiesenen Zugangsfaktoren mehr haben. Welchen Zugangsfaktor wollen Sie dann erhöhen? Sie können das am Beispiel von Magistratus gut nachvollziehen. Wir steigen ein bei den Berechnungen zu Bescheid 2: Magistratus hat hier die Teilrente direkt auf Basis von persönlichen Entgeltpunkten berechnet (auch wenn er „EP“ geschrieben hat, hat er tatsächlich „pEP“ herangezogen, also EP einschließlich Zugangsfaktor). Soweit funktioniert es noch gut. Wenn er anschließend allerdings bei Bescheid 3 die Erhöhung des Zugangsfaktors nach § 77 Abs. 3 Satz 3 SGB VI vornehmen will, hat er ein Problem: An dieser Stelle funktioniert die weitere Berechnung nicht mehr, weil sich Magistratus nur noch auf der Ebene von persönlichen Entgeltpunkten bewegt. c) Weiterhin gibt § 66 Abs. 3 Satz 1 SGB VI vor, dass bei einer Wunschteilrente (§ 42 Abs. 2 SGB VI) die in Anspruch genommene Entgeltpunkte (nicht: persönlichen Entgeltpunkte) entsprechend dem Verhältnis der Teilrente zu der Vollrente zu ermitteln sind. Das Verhältnis von „Teilrente zu Vollrente“ entspricht bei einer 99%-Wunschteilrente dem Verhältnis 99:100. Somit bestimmt man bei einer Wunschteilrente nach § 66 Abs. 3 Satz 1 SGB VI den in Anspruch genommen Anteil (99 % bzw. 99:100) immer auf Basis von Entgeltpunkten. Diesen Entgeltpunkten müssen anschließend nach § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB VI und ggf. zusätzlich nach § 77 Abs. 2 SGB VI Zugangsfaktoren zugeordnet werden. Dabei kann dann auch problemlos § 77 Abs. 3 Satz 3 SGB VI angewendet werden, d. h. die Zugangsfaktoren können für zuvor nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte erhöht werden. Diese nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte nach § 77 Abs. 3 Satz 3 SGB VI ergeben sich im Differenzverfahren aus der Summe aller Entgeltpunkte auf Vollrentenniveau und den in Anspruch genommenen Entgeltpunkten nach § 66 Abs. 3 Satz 1 SGB VI aus der vorherigen Teilrentenberechnung. Man sieht hier gut die Verzahnung der Vorschriften des § 66 SGB VI und § 77 SGB VI.
Vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Aber im Endeffekt kommt zum Datum 08/2018 auch mit "meiner Methode" eine Rente iHv 36,8369 pEP heraus. Das stimmt mit der DRV Berechnung überein. Unterschiede gibt es während der 99% Phase. Herzlichen Dank für den Rechenweg, ich bedauere es aber, dass man nachfragenden Versicherten zu diesem Thema vergleichsweise wenig Konkretes mit auf den Weg geben kann. :-/ gez. Einer, der den Ratsuchenden gerne mehr an die Hand geben würdeWie wäre es denn, Du würdest ein Programm entwickeln, dass sich mit der Amortisierung des Verzichts auf 1% der Rente unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträge je nach Pflegegrad und Zahlungsdauer beschäftigt? Das würde vielen Versicherten und auch Beratern helfen. Stattdessen beschäftigst Du tagelang Hobbyexperten und Experten mit Berechnungen, die nur die wenigsten nachvollziehen können und im Endeffekt auch nur Dir und einigen wenigen anderen helfen. Solltest Du mal drüber nachdenken!
1. Wenig hilfreich, sein Beitrag in der Sache 2. Was genau willst du uns damit sagen?Vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Aber im Endeffekt kommt zum Datum 08/2018 auch mit "meiner Methode" eine Rente iHv 36,8369 pEP heraus. Das stimmt mit der DRV Berechnung überein. Unterschiede gibt es während der 99% Phase. Herzlichen Dank für den Rechenweg, ich bedauere es aber, dass man nachfragenden Versicherten zu diesem Thema vergleichsweise wenig Konkretes mit auf den Weg geben kann. :-/ gez. Einer, der den Ratsuchenden gerne mehr an die Hand geben würdeWie wäre es denn, Du würdest ein Programm entwickeln, dass sich mit der Amortisierung des Verzichts auf 1% der Rente unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträge je nach Pflegegrad und Zahlungsdauer beschäftigt? Das würde vielen Versicherten und auch Beratern helfen. Stattdessen beschäftigst Du tagelang Hobbyexperten und Experten mit Berechnungen, die nur die wenigsten nachvollziehen können und im Endeffekt auch nur Dir und einigen wenigen anderen helfen. Solltest Du mal drüber nachdenken!
Zunächst muss ich Kaiser unterstützen. 1. Würde in der Sache vielen helfen. Denn genau das sind die Fragen der Versicherten. Wann amortisiert sich der Verzicht. Denn dann kann der Versicherte auch für sich eine Entscheidung treffen. 2. Ich verstehe genau was er damit sagen will. Sie sollten sich nicht dümmer stellen als Sie sind. Vielen Ratsuchenden helfen ist sicher sinnvoller als Einzelinteressen hier im Forum zu befriedigen. Haben Sie es jetzt verstanden oder wollen Sie es gar nicht verstehen?1. Wenig hilfreich, sein Beitrag in der Sache 2. Was genau willst du uns damit sagen?Vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Aber im Endeffekt kommt zum Datum 08/2018 auch mit "meiner Methode" eine Rente iHv 36,8369 pEP heraus. Das stimmt mit der DRV Berechnung überein. Unterschiede gibt es während der 99% Phase. Herzlichen Dank für den Rechenweg, ich bedauere es aber, dass man nachfragenden Versicherten zu diesem Thema vergleichsweise wenig Konkretes mit auf den Weg geben kann. :-/ gez. Einer, der den Ratsuchenden gerne mehr an die Hand geben würdeWie wäre es denn, Du würdest ein Programm entwickeln, dass sich mit der Amortisierung des Verzichts auf 1% der Rente unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträge je nach Pflegegrad und Zahlungsdauer beschäftigt? Das würde vielen Versicherten und auch Beratern helfen. Stattdessen beschäftigst Du tagelang Hobbyexperten und Experten mit Berechnungen, die nur die wenigsten nachvollziehen können und im Endeffekt auch nur Dir und einigen wenigen anderen helfen. Solltest Du mal drüber nachdenken!
Und woraus leiten Sie IHRE exklusive Sicht der Dinge zu 2. ab, das konkrete Einzelfragen nicht, sondern nur allg. Fragen hier richtig platziert wären? Besteht ein Lese- und/oder Kommentierzwang dazu?Zunächst muss ich Kaiser unterstützen. 1. Würde in der Sache vielen helfen. Denn genau das sind die Fragen der Versicherten. Wann amortisiert sich der Verzicht. Denn dann kann der Versicherte auch für sich eine Entscheidung treffen. 2. Ich verstehe genau was er damit sagen will. Sie sollten sich nicht dümmer stellen als Sie sind. Vielen Ratsuchenden helfen ist sicher sinnvoller als Einzelinteressen hier im Forum zu befriedigen. Haben Sie es jetzt verstanden oder wollen Sie es gar nicht verstehen?1. Wenig hilfreich, sein Beitrag in der Sache 2. Was genau willst du uns damit sagen?Vielen lieben Dank für die Erläuterungen! Aber im Endeffekt kommt zum Datum 08/2018 auch mit "meiner Methode" eine Rente iHv 36,8369 pEP heraus. Das stimmt mit der DRV Berechnung überein. Unterschiede gibt es während der 99% Phase. Herzlichen Dank für den Rechenweg, ich bedauere es aber, dass man nachfragenden Versicherten zu diesem Thema vergleichsweise wenig Konkretes mit auf den Weg geben kann. :-/ gez. Einer, der den Ratsuchenden gerne mehr an die Hand geben würdeWie wäre es denn, Du würdest ein Programm entwickeln, dass sich mit der Amortisierung des Verzichts auf 1% der Rente unter Berücksichtigung der gezahlten Beiträge je nach Pflegegrad und Zahlungsdauer beschäftigt? Das würde vielen Versicherten und auch Beratern helfen. Stattdessen beschäftigst Du tagelang Hobbyexperten und Experten mit Berechnungen, die nur die wenigsten nachvollziehen können und im Endeffekt auch nur Dir und einigen wenigen anderen helfen. Solltest Du mal drüber nachdenken!
Hier nochmals die Bitte um eine kurze Stellungnahme seitens eines Experten! Danke!Sehr geehrter Experte. Letztendlich kann tatsächlich niemand im Voraus sagen, ob sich der Verzicht auf 1% der Altersrente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze durch die Zahlung von Pflegebwiträgen und in der Folge von einer Rentensteigerung „lohnt“. In der Praxis ist es aber entscheidend, dem Versicherten die ungefähre Amortisierungszeit, abhängig vom Teilrentenbeginn und Höhe der Pflegebeiträge, nennen zu können, damit dieser für sich die entsprechende Entscheidung treffen kann. Genau da hapert es aber an rechnerischen Beratungshilfen (Programmen). Hier wäre es doch mal sinnvoll, ein entsprechendes Berechnungsprogramm zu entwickeln, was Versichertem und Berater unzweifelhaft eine Hilfestellung bieten würde. Private Rentenberater sind sicher auch schon auf die Idee gekommen, entsprechende Programme zu schreiben. Evtl. besteht ja von Ihrer Seite die Möglichkeit so etwas anzustoßen. Für viele andere rechnischeren Probleme im Rentenrecht existieren doch auch Berechnungsprogramme. Danke und viele Grüße.Sehr geehrte Experten/Expertinnen! Es wäre nett, wenn Sie am Montag eine kurze Stellungnahme abgeben würden. Vielen Dank!
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