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Experten-Antwort

Sperrzeit nach ATZ bei Alg 1

von Anton Müller12.11.2023 | 11:56
1570 Ansichten
8 Antworten
Hallo Rententeam Bin 57 Jahre und gehe 2024 in ATZ ,3 Jahre Aktiv und 3 Jahre Passiv Könnte dann mit 63 Jahre in Rente als Langjährig versicherter ,mit Abschlägen 14,4 Prozent gehen Habe aber wenn ich 62 Jahre bin schon 45 Arbeitsjahre ,JETZT meine Frage Ich würde gerne dann die 2 Jahre bis ich 65 Jahre bin mit Arbeitslosigkeit überbrücken damit ich meine Volle Rente ohne Abzüge als besonders Langjährig Versicherter bekomme Werde ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen ? Kann ich das so machen ,welche Schwierigkeiten werde ich bekommen ,was können sie mir Raten Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2023 | 11:39

Hallo Anton Müller,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitslosenversicherungsrecht verweisen muss. 


 

7 Antworten

Maxam 12.11.2023 | 12:22
"Werde ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen?" Fragen Sie bitte die Agentur für Arbeit!
Geraldam 12.11.2023 | 12:57
Rententechnisch so machbar, weil Sie die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben. Ob Sie eine Sperre bekommen oder ob Sie sich tatsächlich 2 Jahre einen Lenz machen können oder die AfA Sie versucht wieder zügig zu vermitteln, müssen Sie dort klären.
Falsches Forumam 12.11.2023 | 13:08
Sie fragen nach Leistungen und Verhalten der Arbeitsagentur. Dies ist aber ein Rentenforum. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige AfA. https://www.elo-forum.org/tags/arbeitsamt/…
Sperrzeit?am 12.11.2023 | 13:38
Es gibt wohl keine Sperrzeit, einfach mal hier nachlesen: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/nach-der-alte…
Guter Ratam 12.11.2023 | 17:31
Gerald schrieb

Rententechnisch so machbar, weil Sie die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben. Ob Sie eine Sperre bekommen oder ob Sie sich tatsächlich 2 Jahre einen Lenz machen können oder die AfA Sie versucht wieder zügig zu vermitteln, müssen Sie dort klären.

Hallo Anton ! Das ist eine Frage zum Arbeitsrecht und zum Rentenrecht. Rentenrecht: ATZ-Zeiten sind Beitragszeiten auch in der Passiv-Phase, d.h. wenn Sie die 45 JAhre komplett haben könnten Sie mit dem passenden Alter die Rente beantragen, es wurden ja Rentenbeiträge + Aufstockung auf mind. 80% der Vollzeit bezahlt Arbeitsrecht: Arbeitslosengeld nach ATZ, hier müssen Sie beachten, dass die ALO-Versicherung auf Basis des halbierten Gehaltes bezahlt wurde (hier gibt es keine Aufstockung) , also wird aus diesem halbierten Gehalt, das ALG1-Geld errechnet, und entsprechend werden auch nur die halbierten RV-Beiträge (Hälfte von 80 %) entrichtet durch die AA. Arbeitsrecht: Sperrzeit nach ATZ, hier sollten Sie sich absichern, ob in Ihrem Einzelfall, die Sperrzeit entfallen wird. Unter bestimmten RAndbedingungen kann die Sperrzeit entfallen, nur können wir das nicht im Rentenforum beantworten. Wenn es Sperrzeit geben sollte, wird a) Ihr ALG1-Anspruch um 25 % gekürzt, d.h. aus 24 Monaten werden 18 Monate und b) wird die ersten 12 Wochen kein ALG1 bezahlt. Dann würden 18 Monate bezahlt, aber nur aufs halbe Gehalt. Ferner sollten Sie nachfragen, ob in dieser Zeit die AA die GKV und die PV( Pflegevers.) bezahlt
Magic Mushroomam 13.11.2023 | 08:47
Auf jeden Fall sollten Sie damit rechnen, dass die Arbeitsagentur versucht Sie in Arbeit zubringen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Sie in Ruhe lassen. Um zwei Jahre lang einen Lenz zu schieben müssen Sie schon gute Argumente gegenüber der Arbeitsagentur haben.
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