Hallo Anton Müller,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitslosenversicherungsrecht verweisen muss.
Rententechnisch so machbar, weil Sie die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit erfüllt haben. Ob Sie eine Sperre bekommen oder ob Sie sich tatsächlich 2 Jahre einen Lenz machen können oder die AfA Sie versucht wieder zügig zu vermitteln, müssen Sie dort klären.
Es gibt wohl keine Sperrzeit, einfach mal hier nachlesen:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/nach-der-altersteilzeit-keine-sperrzeit-bei-arbeitslosengeld-bezug
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