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Experten-Antwort

Spitzabrechnung EMR

von Fragender21.02.2023 | 19:28
221 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Forenmitarbeiter, bleibt bei Erwerbsminderungsrente die Spitzabrechnung zum 1. Juli des Folgejahres erhalten? bei Prognose 23 habe ich den Jahres-Arbeitslohn hinein geschrieben, wie er beim normalen Lauf der Dinge wäre. Kann man sich nach Erhalt des Rentenbescheides melden und sagen, dass man doch weniger Geld hat? Ich hab mal was von einer 10 % Grenze gelesen. Erfolgt dann gleich eine Anpassung oder auch erst im nächsten Sommer. Vielleicht hätte man auch gleich weniger schätzen sollen. Aber man kann ja nicht mit jedem Zettel zu Rentenberatungsstelle laufen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender

Ich möchte auf die bereits gegebenen Antworten verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fragenderam 21.02.2023 | 19:44
Ich habe im Forum folgendes gefunden. Das gilt sicher noch Sofern sich Ihr prognostizierter Hinzuverdienst um mehr als 10 % ändert, können Sie die DRV per Mitteilung zur umgehende Anpassung der bisherigen Teilrente für die Zukunft auffordern - das bisher erzielte Einkommen wird natürlich bis zum Jahresende auf die Rente 'umzulegen' sein. Die sogenannte Spitzabrechnung für bereits abgelaufene Zahlungen/neuer tatsächlicher Hinzuverdienst erfolgt allerdings erst zum 01.07. des Folgejahres für das Vorjahr.
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