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Spätaussiedlerin, Einreise 1993 - Sprachkurs

von Poli12.10.2026 | 22:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten-Team, (Spätaussiedlerin, Einreise 1993) Die DRV zählt bei ihr die Zeit d. Sprachkurses (Leistungsbezug über das Arbeitsamt) nicht mit. Aus meine Sich ist das nicht korrekt. Meine Begründung:§ 76g Abs. 2 i.V.m. § 51 Abs. 3a SGB VI: Zeiten beruflicher Weiterbildung vor 2011 sind voll anrechenbare Grundrentenzeiten.§ 244 Abs. 5 SGB VI: Unterhaltsgeld/Eingliederungshilfe für Zuwanderer nach dem alten AFG ist den heutigen Weiterbildungszeiten gleichgestellt.§ 20 SGB X (Untersuchungsgrundsatz): Die DRV muss die historischen Meldedaten des Arbeitsamtes selbst aus ihren internen Archiven abrufen. Ein Mangel an privaten Unterlagen nach 30 Jahren darf kein Ablehnungsgrund sein. können Experten was sagen? Danke

1 Antworten

Rentenseppam 12.10.2026 | 22:06
Die Agenturen für Arbeit vernichten die Unterlagen nach fünf Jahren. Die Rententräger haben über die Art der Arbeitslosigkeit keine internen Archive oder Unterlagen. Falls Sie selbst Nix mehr haben, können Sie es noch bei der damals zuständigen Krankenkasse versuchen. Dann sind aber leider alle Möglichkeiten erschöpft.
Deutsche Rentenversicherung
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