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Experten-Antwort

Sterbefall am 01.07.2022, exakt 0.00 Uhr

von Fragender06.07.2022 | 17:54
424 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Angehöriger ist am 01.07.2022 um exakt 0.00 Uhr verstorben (lt. Auskunft Krankenhaus). Sterbeurkunde liegt noch nicht vor. Die Alters- und Witwenrente für Juli 2022 wurde vorschüssig am 30.06.2022 auf das Girokonto überwiesen. Steht ihr die Rente für den Monat Juli 2022 noch zu? Sie hat ja den Monat Juli nicht mehr erlebt, sondern als exakte Todeszeit ist 0.00 Uhr angegeben. Ist die Beantwortung der Frage eindeutig oder auch unter Experten umstritten. An wen kann ich mich für die evtl. Rückzahlung wenden? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

das Vorliegen der Sterbeurkunde ist abzuwarten.

Das darin ausgewiesene Sterbedatum ist für den Rentenversicherungsträger maßgeblich.

Sofern der Tod am 01.07. um 0:00 Uhr eingetreten ist und in der Sterbeurkunde als Sterbedatum der 01.07. eingetragen ist, steht die Rente für den Monat Juli dem verstorbenen Rentner in vollem Umfang zu.

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10 Antworten

Tomam 06.07.2022 | 18:04
0:00 Uhr ist doch der 01.07.22. Selbstverständlich steht dem Angehörigen bzw. den Erben die Rente für Juli zu. Grüße Tom H.
Abschlägeam 06.07.2022 | 18:10
Eigentlich sollte es so eindeutig sein, denn 01.07.2022 0.00 h ist der 01.07.2022 und nicht mehr der 30.06.2022 24.00 h. Wie auch immer das KH das nun so sekundengenau feststellen konnte... Vielleicht sollten Sie aber doch abwarten, was in der amtlichen Sterbeurkunde steht, denn diese ist dann maßgeblich für die weiteren Ansprüche. Sofern eine Rückzahlung demnach dann erforderlich wäre, würde diese automatisch zurück gebucht werden bzw. mit einem evtl. Anspruch auf das 'Sterbevierteljahr' für den Hinterbliebenen verrechnet werden. Sie können also noch ein paar Tage abwarten, sollten über das Geld aber nicht voreilig verfügen, denn im Zweifelsfall müssten Sie es dann dennoch erstatten.
Abschlägeam 06.07.2022 | 18:19
ergänzend: wenn z.B. Überwachungsmonitore um 0:00 h anzeigen, dass der Patient verstorben ist, muss dennoch ein approbierter Arzt den Tod feststellen. Ein Hinweis des Pflegepersonals 'Monitor wies keine Lebenszeichen mehr auf' reicht eindeutig nicht!
Abschlägeam 06.07.2022 | 18:40
und noch eine Ergänzung, weil weiter zur Uhrzeit gesucht.... Wikipedia sagt dazu: "... Die Zählung erfolgt in 24 gleich langen, äquinoktialen Stunden, in die der Voll-Tag (der lichte Tag und die Nacht) gemeinsam eingeteilt sind. Auf der Großen Uhr wird durchgehend von der ersten (1.) bis zur 24. Stunde gezählt. Die Zeitangabe für die erste (1.) Stunde reicht von 0:00 Uhr bis 1:00 Uhr, für die 24. Stunde von 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr. Gezählt wird ab Mitternacht, in der Zählung wechselt aber die Minute 23:59 Uhr direkt auf die Minute 0:00 Uhr des Folgetages. Zwischen 24:00 Uhr des Vortages und 00:00 Uhr des Folgetages gibt es keine, auch nur logische Sekunde." Somit ist es 'eindeutig' der 01.07.22 und die Rente steht noch zu. Darüber hinaus auch die Eigenanteile zur KV/PV, denn die Beitragspflicht des Verstorbenen endet mit Todestag (§190 SGB V). Es ist also ab 01.07.2022 kein Beitrag zur KV/PV mehr zu leisten.
KSCam 06.07.2022 | 18:28
m.E. ist doch jede Diskussion überflüssig. Steht in der Urkunde 01.07. dann gibts die Juli Rente (und der Tote hat sterbenstechnisch alles richtig gemacht). Steht 30.06. drauf endet ndie Rente am 30.06. Kein DRV Mitarbeiter wird sich hier die Uhrzeit des Sterbens anschauen und darüber nachgrübeln, ob????
Fragenderam 06.07.2022 | 18:45
Das mit der Sterbekurkunde kann hier bis zu 9 Wochen dauern. Vielleicht kommt es auch auf die individuellen Vorlieben des Standesbeamten an, ob er den 30.06.2022, 24.00 Uhr dokumentiert oder den 01.07.22, 0.00 Uhr. Nach telefonischer Auskunft des Krankenhauses ist im System der 01.07.22.00 Uhr, 0.00 Uhr vermerkt. Es war zwar mit dem Tod zu rechnen, aber es geschah doch so plötzlich. Es ist alles so unendlich traurig.
KSCam 06.07.2022 | 18:58
Natürlich ist jeder Sterbefall traurig. Aber der hier geschilderte Fall ist doch aus Rentensicht eindeutig. Wenn die Angehörigen/Erben Bedenken haben, dass auf der Urkunde 30.06. stehen könnte, tasten sie die Juli Renten einfach nicht an und dann wäre es kein Problem wenn das Geld zurückgefordert würde. Nochmal: wo ist eigentlich das Problem (das hier aufgebaut wird)? Ein Problem haben Angehörige doch nur dann wenn das Konto geräumt wird und sich später rausstellen würde, dass die Dame doch am 30.06. verstorben ist. Und in diesem Fall ist es doch auch völlig OK dass zurückgezahlt werden muss, oder?
Abschlägeam 06.07.2022 | 18:59
Zitat von Fragender anzeigenausblenden
Nein, der Standesbeamte kann es nicht nach seinen Vorlieben entscheiden, sondern muss die Angaben des den Tod feststellenden Arztes übernehmen. Wenn dieser also 01.07.2022 0:00 Uhr feststellt, dann muss das auch so in der Sterbeurkunde dann stehen.
Fragenderam 07.07.2022 | 00:30
Es sind die üblichen Lastschriften wie Miete etc. bereits abgebucht worden.
Abschlägeam 07.07.2022 | 01:15
Hallo Fragender, machen Sie sich in diesen Tagen nicht zuu viele Gedanken, wenngleich leider tatsächlich ein paar Dinge einfach erledigt werden müssen. Aber nicht alles gleich in der ersten Woche auf einmal. Und dass die Abbuchungen zunächst weiterlaufen, ist leider auch normal, so lange das Konto von der Bank noch nicht erst einmal geschlossen wurde, weil vielleicht unklar ist, wer für den Nachlass zuständig ist. Wenn Sie selbst eine Kontovollmacht auch über den Tod hinaus' haben, vereinfacht es die Abwicklungsprozesse, schütz sie aber nicht davor, die Dinge dennoch zu regeln. Und was 'alleine' nur diese Rentenzahlung 'Juli' betrifft, die steht dem 'Nachlass' zu, weil das Sterbedatum wohl eindeutig ist und wird also nicht zurück gebucht. Alles andere betrifft dann 'Erbrecht' und 'Nachlassregelungen' und Verträge kündigen oder übernehmen. Da kann Ihnen dann aber die Rentenversicherung auch nicht weiterhelfen. Außer finanziell ggfs. mit Hinterbliebenenrente, sofern sie verheiratet waren. Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft in dieser für Sie traurigen und schweren Zeit!
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