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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr brutto/netto

von Sylvia Schneider06.06.2013 | 08:03
3169 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, bekommt eine privat versicherte Witwe die drei Monatsrenten ihres gesetzlich versicherten Mannes im sogenannten Sterbevierteljahr in Höhe dessen Brutto- oder Nettorente ausbezahlt? Vielen Dank für eine Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es kommt darauf an, ob Ihr verstorbener Mann in der Krankenversicherung pflichtversichert oder privat versichert war. Wurden von seiner Rente Krankenkassenbeiträge einbehalten, zahlt die Niederlassung Rentenservice das Sterbevierteljahr (sofern rechtzeitig beantragt) netto aus, war er privat versichert brutto. Wenn Sie privat versichert sind, wird bei der Bescheidserteilung durch den Rentenversicherungsträger die Differenz zum brutto nachgezahlt, falls das Sterbevierteljahr netto ausgezahlt wurde.

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1 Antworten

Sylvia Schneideram 06.06.2013 | 11:06
Vielen Dank für die Auskunft. Mein Mann war pflichtversichert. Dann wird also in meinem Fall zuerst netto ausbezahlt und später, vermutlich im Zuge des Witwenrentenbescheides, das Brutto ausgeglichen. Bei Durchsicht der ganzen Unterlagen, ist bei mir eben diese Frage aufgetaucht, wie es sich wohl z. B. mit den Beiträgen zur Krankenversicherung verhält, da ich ja nicht bei meinem Mann mitversichert war.
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